In bestimmten Fällen zählt der Zugang des unterschriebenen Formulars – auf Papier – und nicht der fristgerechte elektronische Eingang der Daten beim Finanzamt. Das stellte das Niedersächsische Finanzgericht fest (Urteil vom 13. März 2014, AZ 4 K 32/12).
Weitere Einzelheiten lesen Sie in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift MDÜ, die vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer Ende Oktober 2014 herausgegeben wird (Informationen über den Bezug siehe „Fachzeitschrift“ auf dieser Website).
Quelle: Mittelstandsdepesche 09-2014 des DASV, Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.