KostBRÄG 2025 mit JVEG-Erhöhung passiert Länderkammer / neu: Kostenerstattung Dolmetschen und Übersetzen in Familienverfahren / Inkrafttreten voraussichtlich noch vor dem Sommer / Update 10.04.: JVEG-Erhöhungen gültig ab 1. Juni
Nachdem der Deutsche Bundestag Ende Januar das KostBRÄG 2025 in der Fassung des Rechtsausschusses verabschiedet hatte, passierte es am 21. März nun auch den Bundesrat. Für die Beschlussfassung waren die Entwürfe zum Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG) 2025 sowie zum Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern zusammengeführt worden. Siehe dazu und zu den Auswirkungen für das Dolmetschen und Übersetzen nach JVEG bzw. in Familienverfahren auch die frühere BDÜ-Meldung.
Wann die Änderungen in Kraft treten, hängt von der Verkündung im Bundesgesetzblatt ab. Das JVEG (Artikel 10 im BT-Gesetzesbeschluss zur BR-Drs. 89/25) betreffend wäre das gemäß Beschluss am „ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats“. Wird es noch im März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wäre dies also der 1. Mai, mit Verkündung im April müsste noch bis zum 1. Juni gewartet werden. Die Kostenerstattung bei Hinzuziehung durch Verfahrensbeistände in Familienverfahren (Artikel 2 Nummer 1 im selben Beschluss) tritt hingegen gleich „am Tag nach der Verkündung in Kraft“.
Weiterführende Informationen:
Beschluss des Bundesrats (BR-Drs. 89/25, 21.03.2025)
Beschluss des Bundetags zur BR-Drs. 89/25
Weitere Informationen des Bundesrats zum Gesetzesbeschluss
Update 10.04.2025:
Das KostBRÄG 2025 wurde mit heutigem Datum im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit treten die JVEG-Erhöhungen (siehe auch BDÜ-Meldung mit den neuen Sätzen) zum 1. Juni 2025 in Kraft. Die Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Familienverfahren werden ab morgen, 11. April 2025, erstattet.