In Dänemark können Übersetzer und Dolmetscher, die eine bestimmte - etwa einer deutschen Diplomausbildung entsprechenden Ausbildung - abgeschlossen haben amtlich zugelassen werden.
Diese Regelung sowie die bisher dafür geltende gesetzliche Grundlage sollen mit dem geplanten Wachstumspaket abgeschafft werden. Praktisch würde dies bedeuten, dass die berufliche Bezeichnung "Translatør", die bisher den amtlich zugelassenen Übersetzern und Dolmetschern vorbehalten war, von jedem verwendet werden darf. Bisher war die Berufsbezeichnung mit bestimmten, festgelegten fachlichen Kompetenzen verbunden, was vor allem eine gewisse Markttransparenz für Kunden bot.
Zu diesem Thema finden Sie weitere Information in der BDÜ-Fachzeitschrift MDÜ, die diese Woche erscheint.
Quelle: Artikel "Abschaffung der öffentlichen Bestellung vereidigter Übersetzer und Dolmetscher in Dänemark" von Claus Bentsen, MDÜ 1/2015