Status quo befördert strukturelle Benachteiligung von Kindern und Beeinträchtigten / Verband fordert Übernahme von Sprachmittlungskosten / gesetzliche Regelung in Koalitionsvertrag angekündigt
Der BDÜ erneuert seine Forderung nach Kostenübernahme für die Beauftragung von Dolmetschern und Übersetzern durch Vormünder und rechtliche Betreuer. Menschen, die noch nicht oder nicht mehr (ausreichend) der deutschen Sprache mächtig sind, dürfen nicht benachteiligt werden; dies gilt erst recht für vulnerable Personengruppen wie etwa Kinder, kognitiv beeinträchtigte oder – in einer massiv vom demografischen Wandel betroffenen Gesellschaft – ältere Menschen. Und selbstverständlich gilt dies ebenso für Gespräche mit fremdsprachigen Angehörigen, wenn es zur Versorgung bzw. Vertretung der Mündel und Betreuten erforderlich ist.
Bisher müssen Vormünder und Betreuer die Kosten für Sprachmittlung aus der Pauschale bzw. Entschädigung für ihre Tätigkeit oder sogar aus eigener Tasche bezahlen, was bei bestehendem, vom Bundesjustizministerium 2024 selbst festgestelltem Mangel an Vormündern und Betreuern dazu führt, dass diese aus Wirtschaftlichkeitsgründen eher für Personen tätig werden, bei denen keine Dolmetsch- oder Übersetzungskosten anfallen.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde bereits ein Versuch unternommen, dies im Zuge der Modernisierung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) zu regeln (siehe BDÜ-Meldung); das Gesetzgebungsvorhaben scheiterte jedoch an der fehlenden Zeit bei hoher Komplexität, die bestehende Vergütungsstruktur zu vereinfachen. Umso wichtiger, dass auch die aktuelle Bundesregierung dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert hat. Daran erinnert der BDÜ in seinem Positionspapier mit der erneuten Forderung, die Honorare für Laut- und Gebärdensprachdolmetscher sowie Übersetzer nach § 8 JVEG zu übernehmen bzw. zu erstatten.