GEAS-Umsetzung erfordert Neuregelung behördlicher Zuständigkeiten im Asylwesen / umfassende Überarbeitung des Bundespolizeigesetzes geplant / BDÜ fordert in beiden Bereichen explizite Rechtsgrundlage für Dolmetschen und Übersetzen
Der BDÜ hat zu zwei Vorhaben im Ressort Inneres Stellung bezogen und erneut die ausdrückliche rechtliche Verankerung des Dolmetschens und Übersetzens bei der Kommunikation mit Menschen ohne (ausreichende) Deutschkenntnisse bzw. die Regelung der entsprechenden Modalitäten für die Hinzuziehung und Vergütung gefordert.
Weitere Änderungen im Zuge der GEAS-Reformen
Zum einen müssen die im Mai 2024 beschlossenen Änderungen im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umgesetzt werden (siehe BDÜ-Meldung). Die Entwürfe zum GEAS-Anpassungsgesetz und zum GEAS-Anpassungsfolgegesetz, zu denen der BDÜ zuletzt im Herbst Stellung bezogen hatte, befinden sich nach wie vor im Parlamentarischen Verfahren. Nun haben sich Medienberichten zufolge die Regierungsfraktionen der Unionsparteien und der SPD auf die erforderlichen Anpassungen geeinigt.
Im Zusammenhang mit den GEAS-Reformen hat das Bundesinnenministerium (BMI) auch einen Verordnungsentwurf zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV) vorgelegt, mit dem die behördlichen Zuständigkeiten festgelegt bzw. angepasst werden sollen. Dazu hat der BDÜ auf Einladung des Ministeriums im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme eingereicht, ausgehend von der Vielzahl unterschiedlicher Beauftragungs- und Vergütungsstrukturen der im Entwurf genannten Ämter und Behörden.
Bundespolizeigesetz: Mehrsprachige Kommunikation muss in die Novelle!
Zum anderen hat der BDÜ zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) Stellung bezogen, mit dem das BPolG nicht nur neu strukturiert, sondern umfassend überarbeitet werden soll. Bereits in der vorangehenden Legislaturperiode stand das Thema auf der Agenda (siehe BDÜ-Meldung), schaffte es aber nicht rechtzeitig über die Ziellinie und unterlag der Diskontinuität.
In seiner Stellungnahme erneuert der BDÜ seine Forderung, im Zuge dieser Überarbeitung endlich auch eine umfassende Rechtsgrundlage für das Dolmetschen und Übersetzen im Anwendungsbereich der Bundespolizei (BPOL) zu schaffen. Nur durch die explizite Verankerung kann eine rechtssichere Kommunikation der BPOL mit Menschen ohne (ausreichende) Deutschkenntnisse erfolgen. Dies wiederum erfordert den Einsatz qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer, die den hohen mit ihrer Tätigkeit verknüpften Anforderungen entsprechend und angemessen, d. h. nach § 8 JVEG, vergütet werden müssen. Außerdem weist der BDÜ erneut auf den notwendigen Schutz von Dolmetschern und Übersetzern hin (siehe dazu auch BDÜ-Meldung).
Seine Stellungnahme reichte der Verband beim Innenausschuss des Bundestags ein, der eine Anhörung zum Gesetzentwurf für den 26. Januar anberaumt hatte. Bei den Diskussionen zur BPolG-Novelle steht die geplante Befugniserweiterung der BPOL im Mittelpunkt.
Weiterführende Informationen:
GEAS: Neufassung der AsylZBV
Stellungnahme des BDÜ zum Verordnungsentwurf (23.01.2026)
Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG)
Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/3051, 03.12.2025)