Zu betreuende Personen und Mündel ohne (ausreichende) Deutschkenntnisse benachteiligt / auch gehörlose und schwerhörige Menschen betroffen / BDÜ nimmt zu Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums Stellung
Auf Basis einer zuvor durchgeführten Evaluierung hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist sowohl eine notwendig gewordene Erhöhung von Vergütungen berufsmäßiger Betreuer und Vormünder bzw. Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Betreuer als auch eine Vereinfachung und damit Entbürokratisierung des Vergütungssystems.
Der Aspekt des mehrsprachigen Kommunikationsbedarfs und der Übernahme entsprechender Kosten für Dolmetschleistungen in Gebärden- und Lautsprachen bzw. Übersetzungen fehlt in dem Entwurf allerdings gänzlich. Und dies, obwohl seit Jahren bekannt ist, dass Betreuungen und Vormundschaften von Menschen, die die deutsche Sprache nicht (ausreichend) beherrschen – sei es, weil sie gehörlos oder schwerhörig sind, sei es, weil sie zugewandert sind und die deutsche Sprache noch nicht oder nie gut (genug) gelernt haben oder sie aufgrund von neurodegenerativen Erkrankungen verlernt haben –, in vielen Fällen abgelehnt werden. Denn Betreuer und Vormünder müssen Sprachmittlungsleistungen von ihrem Honorar bzw. ihrer Aufwandsentschädigung abziehen und damit aus eigener Tasche zahlen – obwohl es jetzt schon zu wenige Betreuer und berufsmäßige Vormünder gibt.
In seiner beim BMJ eingereichten Stellungnahme beschreibt der BDÜ die aktuelle Situation und die schwerwiegenden Folgen für viele Betroffene, die letztlich zu Diskriminierung führen. Daher fordert der Verband die Kostenübernahme für qualifizierte Sprachmittlungsleistungen bei allen Betreuungs- und Vormundschaftsgesprächen.
Weiterführende Informationen:
Referentenentwurf des BMJ (16.09.2024)