Bundesländer lehnen GDolmG-Beeidigung für Gebärdensprachdolmetscher ab

GDolmG-Änderungen über E-Akten-Gesetz im Parlamentarischen Verfahren / Bundesrat will Gebärdensprachdolmetscher weiter nach Landesrecht beeidigen lassen / Bundestag muss Gesetz noch in diesem Jahr beschließen

Anfang September hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts dem Bundesrat, d. h. der Länderkammer, als besonders eilbedürftig weitergeleitet sowie in 1. Plenarlesung am 9. Oktober in den Bundestag eingebracht. Zu allen Stadien hat der BDÜ Stellungnahmen eingereicht (siehe BDÜ-Meldung).

Bundesrat spricht sich gegen Beeidigung von Gebärdensprachdolmetschern nach GDolmG aus

Der Rechtsausschuss der Länderkammer meldete in seinen Empfehlungen vom 7. Oktober Änderungsbedarf am Entwurf der Bundesregierung an: Demnach sollen Gebärdensprachdolmetscher nicht – wie vom BDÜ und seinen Schwesterverbänden wie dem Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V. (BGSD) mehrfach gefordert – ins Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) aufgenommen werden, sondern explizit und ausschließlich weiter nach Landesrecht beeidigt werden. Begründet wird dies mit einem erheblichen Aufwand für die entsprechende Anpassung der Landesgesetze für eine zahlenmäßig kleine Personengruppe. Dem hält der BDÜ erneut seine diesbezügliche mit einer Ungleichbehandlung begründete Forderung (siehe auch BDÜ-Meldung) entgegen.

In Bezug auf die Verlängerung der Übergangsfrist für die Gültigkeit einer allgemeinen Beeidigung von Gerichtsdolmetschern nach jeweiligem Landesrecht um ein Jahr, also bis zum 1. Januar 2028, sieht der Rechtsausschuss keinen Änderungsbedarf. Zur Forderung des BDÜ, auch einschlägige Hochschulabschlüsse als Beeidigungsvoraussetzung anzuerkennen, um so Kapazitätsengpässe bei den Staatlichen Prüfungsstellen zu vermeiden, hat sich der Ausschuss nicht geäußert.

Der Bundesrat folgte in seiner Sitzung am 17. Oktober den Empfehlungen seines Rechtsausschusses.

Ball liegt jetzt beim Bundestag

Neben den Änderungen zum GDolmG soll mit dem Gesetzesvorhaben auch die verbindliche Einführung der E-Akte sowie das Inkrafttreten des Stiftungsregistergesetzes um ein Jahr verschoben werden. Die beiden letztgenannten würden nach aktuellem Stand am 1. Januar 2026 in Kraft treten, allerdings seien die technischen Voraussetzungen für diese Teilbereiche der Digitalisierung von Verwaltung und Justiz nicht gegeben. Daher ist es zwingend notwendig, dass der Bundestag rechtzeitig, also noch in diesem Jahr, den Gesetzentwurf beschließt. Aktuell steht die Beratung darüber jedoch noch nicht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag.

Weiterführende Informationen:

Empfehlungen des Rechtsausschusses des Bundesrats (BR-Drs. 437/1/25, 07.10.2025)

Weitere Informationen des Bundestags zum Gesetzesvorhaben 
mit allen Drucksachen und Protokollen des Parlamentarischen Verfahrens


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