Digitalisierung in der Justiz: BDÜ mit fachlichem Input im Rechtsausschuss des Bundestags

Ausschuss berät Gesetzentwurf zur Erprobung voll digitalisierter Zivilverfahren / BDÜ als Sachverständiger geladen / Politische Geschäftsführerin erläutert Verbandsposition auch anhand konkreter Beispiele aus der Praxis

Zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zum Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) war heute auch die Politische Geschäftsführerin des BDÜ Elvira Iannone als eine von sieben Sachverständigen geladen. Dabei sprach sie als einzige für die Berufsgruppe der Dolmetscher und Übersetzer. Für die Bundesregierung wohnte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesjustizministerium Annette Kramme (SPD) der Anhörung bei, mit der sich der BDÜ im September über die Anliegen der Berufsgruppe auch im Hinblick auf die geplanten Änderungen zum Gerichtsdolmetschergesetz ausgetauscht hatte (siehe BDÜ-Newsletter).

Nachdem der Verband bereits zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Stellung genommen hatte (siehe BDÜ-Meldung), nutzte Elvira Iannone ihre Redezeit bei der Ausschuss-Sitzung, um den Kontext der schriftlich eingereichten Stellungnahme anschaulich darzustellen: Sie zeigte auf, wie Dolmetscher und Übersetzer in mehrsprachigen Zivilverfahren in die Kommunikation zwischen den Parteien und Verfahrensbeteiligten eingebunden sind. Denn Dolmetscher und Übersetzer decken – im Gegensatz zu Gerichten und Angehörigen der Rechtsberufe – meist wenn nicht alle, so doch viele unterschiedliche Rechtsgebiete ab. Daher sei es unerlässlich, Dolmetscher und Übersetzer – wie andere Verfahrensbeteiligte – endlich über ein besonderes elektronisches Postfach einzubinden sowie ihnen Zugang zu der im OVErpG geplanten Online-Plattform zu gewähren. Nur so können Übersetzungs- und Dolmetschaufträge effizient und medienbruchfrei abgewickelt werden.

Mit Bezug auf das Ferndolmetschen, das ebenfalls über die geplante Online-Plattform erfolgen soll, verwies Iannone einmal mehr auf den Arbeitsschutz und die unbedingt zu gewährleistenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen, um die Hörgesundheit der Dolmetscher sicherzustellen. Eine Tätigkeit für die Justiz sei nur dann attraktiv, wenn diese nicht gesundheitsgefährdend ist.

Aaron Valent, MdB (DIE LINKE), wollte in den Fragerunden, die auf die mündliche Eingangsstellungnahme folgten, wissen, welche Folgen die Nicht-Einbindung von Übersetzern, Dolmetschern und Gebärdensprachdolmetschern in die Digitalisierungsprozesse hat und wie es um Übersetzungen und KI steht.

Weiterführende Informationen:

Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/1509, 08.09.2025)

Stellungnahme des BDÜ zum Gesetzentwurf (10.10.2025)

Weitere Informationen zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags  


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