Mit dem übergreifenden Datenformat ZUGFeERD ("Zentrale User Guideline Forum elektronische Rechnung Deutschland") wird der digitale Rechnungsaustausch gerade auch für kleinere Unternehmen ohne vorherige Abstimmung des Datenformats möglich. Die Geschäftsbeziehungen können sowohl zwischen Unternehmen als auch zu Behörden deutlich entbürokratisiert werden
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) intensiviert die Anstrengungen, um das existierende Angebot für ZUGFeRD bekannt zu machen, beispielsweise durch Informationsveranstaltungen auf großen Messen und Fachtagungen. Die Vorgaben aus dem noch laufenden europäischen Normungsverfahren zur elektronischen Rechnungs stellung bei öffentlichen Aufträgen und die daraus resultierenden Anforderungen an die Verwaltung müssen laut BMWI bei der Weiterentwicklung von ZUGFeRD Beachtung finden.
Quelle: BMWI: Eckpunkte Bürokratieabbau für Mittelständler
Weitere Informationen des BMWI zum Datenformat: Info ZUGFeRD
PDF/Ad-Datei ist analog und digital verfügbar
Die elektronische Rechnung im ZUGFeRD-Datenformat ermöglicht den Austausch von Daten ohne vorherige Absprache der Partner über das Datenformat. Als Container wird eine pdf/A3-Datei genutzt. In diese Datei werden strukturierte XML-Daten eingebunden. Damit gibt es kein Entweder-oder, also analog oder digital, sondern es gibt ein Sowohl-als-auch, ein maschinenlesbares Dokument, das als PDF auch immer menschenlesbar ist, wie bislang die analoge Rechnung auf Papier.
Die entscheidende Erleichterung gegenüber heute genutzten Datenaustauschverfahren für elektronische Rechnungen ist ein Austausch von Rechnungen ohne vorherige Absprache.
Das FeRD-Rechnungsdatenformat erlaubt es,
• Rechnungsdaten in strukturierter Weise in einer PDF-Datei zu übermitteln und
• diese ohne weitere Schritte auszulesen und zu verarbeiten.
Die Verbuchung kann vollständig automatisiert werden. Steuer- und handelsrechtliche Anforderungen an elektronische Rechnungen sind beachtet.
Die finale Version 1.0 des ZUGFeRD-Datenformats extended steht seit dem 25. Juni 2014 unter Info ZUGferd zum Dowlnoad bereit.
Quelle: Haufe: Elektronische Rechnungen ZUGFeRd-Fromat und Website des BMWI, 26.1.2015