Empfehlung der Alterssicherungskommission: Selbstständige in die Rentenversicherung

Kommission übergibt Abschlussbericht an Bundesregierung / Weitreichende Empfehlungen auch für viele weitere Gruppen / BDÜ und BAGSV fordern durchdachte Reform

Am 23. Juni hat die Alterssicherungskommission, die vor einem halben Jahr von der Bundesregierung als Gremium aus Wissenschaftlern und Bundestagsabgeordneten der beiden Regierungsfraktionen eingesetzt wurde, ihren Abschlussbericht vorgelegt. Entgegengenommen haben ihn Bundeskanzler Friedrich Merz und die ressortzuständige Bundesministerin Bärbel Bas (siehe Pressekonferenz). Beide haben die Arbeit der Kommission wiederholt gelobt und zugesagt, diese Empfehlungen schnell und „eins zu eins“ umsetzen zu wollen.

Was in der allgemeinen Berichterstattung meist nicht genauer ausgeführt wurde, war die Einbeziehung von Selbstständigen (und anderer Personengruppen) in die gesetzliche Rentenversicherung. Schließlich beinhaltet der Bericht bezüglich Beitragserhöhung, Lebensarbeitszeit, Frührente und Minijobs genug einschneidende Änderungen, die deutlich größere Bevölkerungsgruppen betreffen. Im Hinblick auf Selbstständige spricht die Kommission folgende Empfehlungen (siehe Nr. 21/22 auf S. 51–52) aus, für die es bei einer Umsetzung keine Übergangsfrist geben soll:

  • Bei erstmaliger Gründung sollen alle Selbstständigen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und so Anwartschaften erwerben.
  • Dies wird auch für Bestandsselbstständige empfohlen, denen aber „die Möglichkeit eines voraussetzungslosen Opt-out eingeräumt“ werden soll.
  • Neugründer sollen die ersten 3 Jahre nur den halben Beitrag zahlen („Karenzzeit“).
  • Versorgungswerke und – für Literaturübersetzer wichtiger – Künstlersozialkasse (KSK) sollen weiter bestehen bleiben.


Weitere, konkrete Details zur Umsetzung können im Kommissionsbericht nicht beschrieben sein, da es sich um eine Empfehlung von Zielen und Maßnahmen handelt. Es ist nun Aufgabe des federführenden Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), diese Empfehlungen in ein Gesetzesvorhaben zu überführen. Und dabei eben auch konkrete Fragen zu klären, etwa wie die Beitragsabrechnung auf welcher Bemessungsgrundlage aussehen soll, was dies für bereits nach § 2 Abs 1 SGB VI DRV-pflichtige Selbstständige (z. B. Sprachlehrer und universitäre Lehrbeauftragte) bedeutet oder ob und wie das bereits verabschiedete Altersvorsorgedepot (siehe letzter Absatz in der BDÜ-Meldung) bei künftigen Selbstständigen nicht doch als Opt-out eingebunden werden kann.

Der BDÜ will – wie die Partnerverbände aus der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) – diesen Prozess mitgestalten. Entsprechend hat die BAGSV im März eine ausführliche Stellungnahme bei der Alterssicherungskommission eingereicht, heute eine Pressemitteilung dazu versandt und wird sich auch in den Gesetzgebungsprozess aktiv einbringen.


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