BMJV greift langjährige BDÜ-Forderung auf / dringende GDolmG-Änderungen Teil des Referentenentwurfs zur FamFG-Reform / Stellungnahme auch zu Verpflichtungsgesetz
Nachdem das Bundesjustizministerium (BMJV) in einem Referentenentwurf zur Reform des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG-Reform) auch neue Änderungen am Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) vorschlägt, hat der zur Verbändeanhörung eingeladene BDÜ (wir berichteten) nun seine Stellungnahme dazu eingereicht. Die Änderungen am GDolmG umfassen einen eigenen Artikel im Referentenentwurf und sind damit im Gesetzesvorhaben zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz untergebracht; so muss für die GDolmG-Änderung nicht auf das nächste Gesetzgebungsvorhaben im eigentlichen Rechtsgebiet gewartet werden. Daran lässt sich die Priorität ablesen, die das BMJV dem Thema Gerichtsdolmetschen zumisst und auch, wie dringlich weitere Verbesserungen beim GDolmG und dessen Umsetzung sind.
Selbstverständlich hat der BDÜ den gesamten Entwurf durchgearbeitet und sich auch zu den Verbesserungsvorschlägen beim Thema häusliche Gewalt positioniert, sprich die Forderung nach einer personenzentrierten Betrachtungsweise vorgebracht: Kostenübernahme bzw. -ersatz für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen ab der ersten Anzeige in allen Phasen des Verfahrens und für alle involvierten Berufsgruppen, auch für Gespräche außerhalb des Gerichtssaals. Ebenso fordert der Verband erneut die Abschaffung von Rahmenvereinbarungen nach § 14 JVEG, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe und in Schutzeinrichtungen.
Zum GDolmG enthält der Referentenentwurf zwei Regelungsvorschläge: Zum einen sollen einschlägige Hochschulabschlüsse als alternative Beeidigungsvoraussetzung anerkannt werden – eine langjährige Forderung und konkreter Vorschlag des BDÜ (siehe BDÜ-Meldung). Zum anderen soll – zur Entlastung der unterfinanzierten Staatlichen Prüfungsstellen (Hintergründe in der BDÜ-Meldung) – die Übergangsfrist für bis Ende 2022 bereits nach Landesrecht allgemein beeidigte Dolmetscher noch einmal um 5 Jahre (ab Inkrafttreten dieses Artikelgesetzes) verlängert werden; einzige zusätzliche Bedingung dafür soll das Vorlegen eines Nachweises über die Kenntnisse der deutschen Rechtssprache sein. Der BDÜ begrüßt diesen Kompromiss als pragmatische Lösung und appelliert erneut an die Bundesländer, die Kapazitäten für Staatliche Prüfungen auf- bzw. auszubauen. Alles andere sei nicht mehr vermittelbar.
Darüber hinaus bittet der Verband um Prüfung einzelner Formulierungen im geplanten Gesetzestext und schlägt konstruktiv weitere Änderungen vor, die sich auf die Verlängerung der Beeidigung, die vorrangige Beauftragung von allgemein Beeidigten und die Verankerung einer Verpflichtung beziehen.
Apropos Verpflichtung: Auch zum Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes gibt es einen neuen Stand (siehe auch BDÜ-Newsletter Februar). Entsprechend hat der BDÜ auch zum auf den BMJV-Referentenentwurf folgenden Gesetzentwurf seine Stellungnahme für das Parlamentarische Verfahren bereits versandt. Vereinfacht gesagt bedeutet eine Verpflichtung nach diesem Gesetz, dass man aufgrund der besonderen Position mit Zugang zu besonderem Wissen, Verfahren und/oder Liegenschaften des Staates auch eine besondere Verantwortung trägt; verstößt man dann etwa gegen Geheimhaltungsauflagen oder lässt sich bestechen, hat dies Verschärfungen im Strafrecht zur Folge. Der BDÜ fordert diesbezüglich sowohl den Einsatz allgemein beeidigter Dolmetscher bei der Verpflichtung von Personen, die nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind, als auch eine massive Vereinfachung der Verpflichtung für Übersetzer und Dolmetscher.
Weiterführende Informationen:
FamFG-Reform inkl. GDolmG
Referentenentwurf des BMJV (22.05.2026)
Stellungnahme des BDÜ zum Referentenentwurf (16.06.2026)
Weitere Informationen des BMJV zum Gesetzesvorhaben
Modernisierung Verpflichtungsgesetz
Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6509 vom 15.06.2026)