Gerichtsdolmetschergesetz: Flaschenhals Staatliche Prüfungen

Ressortgrenzen überwunden: Justiz- und Bildungsministerien der Länder im Austausch / Ausbau von Prüf- und Anerkennungsstrukturen für Beeidigungen gefordert / BDÜ bietet weiter Unterstützung an

Der mittlerweile massive Druck auf Staatliche Prüfungsstellen mit Blick auf Nachqualifizierungen und Anerkennung von Abschlüssen im Rahmen der im bundesweit seit 1. Januar 2023 geltenden Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) festgelegten Übergangsfrist für bestehende Beeidigungen bis 31. Dezember 2026 ermöglicht offenbar nun, was bisher unmöglich schien: Die Justiz- und Bildungsressorts der Bundesländer arbeiten über die Zuständigkeitsgrenzen hinweg zusammen. Die Politische Geschäftsführerin des BDÜ Elvira Iannone freut sich über diese Entwicklung: „Wir begrüßen sehr, dass die sachliche Notwendigkeit einer Abstimmung zwischen den Ressorts auch auf politischer Ebene erkannt wurde. Dies ist gerade im föderalen Kontext von jeweils 16 hoheitlich zu- und eigenständigen Bundesländern nicht selbstverständlich. Zumal nicht alle Bundesländer über Prüfungsämter verfügen, und diese auch noch in unterschiedlichen Ressorts angesiedelt sind.“

Nachdem die Bildungsministerkonferenz (KMK) ihr für die Justiz zuständiges Pendant im April mit einem Schreiben darüber informiert hatte, „dass bereits jetzt keine hinreichenden Kapazitäten an Prüfungseinrichtungen bestehen, um genügend Dolmetscherinnen und Dolmetscher staatlich zu prüfen“, wurden nun bei der am 5./6. Juni im sächsischen Bad Schandau tagenden Justizministerkonferenz (JuMiKo) mit dem Beschluss zu TOP I.22 die Bildungsministerien gebeten, „die notwendigen Kapazitäten an staatlichen Dolmetscherprüfungen und Anerkennungen im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 und 2 GDolmG bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen.“ Bereits vor sechs Jahren hatten die zuständigen Prüfungsämter in einer ersten Stellungnahme empfohlen, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und entsprechende Prüfungsstrukturen zu schaffen. Darüber hinaus erging gemäß o. g. Beschluss die Bitte der JuMiKo an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), mit Blick auf den für die Anpassung der Kapazitäten benötigten Vorlauf die o. g. Übergangsfrist im GDolmG für bereits nach den Ländergesetzen allgemein Beeidigte zu verlängern. Das hieße also, nach Prüfung durch das BMJV einen entsprechenden Gesetzgebungsprozess einzuleiten.

Auf die sich zuspitzende Situation hat der BDÜ bereits vor Inkrafttreten des GDolmG hingewiesen, beispielsweise in einem Positionspapier von 2018 oder erneut in dem von 2022 (siehe Punkt 3.). Die aktuell zuständige BDÜ-Vizepräsidentin Cornelia Rösel erklärt: „Es war lange absehbar, dass es angesichts der unzureichenden Prüfungs- und Anerkennungskapazitäten in den Bundesländern zu Engpässen kommen würde, weshalb wir schon frühzeitig den Ausbau der entsprechenden Infrastruktur und Sprachenvielfalt gefordert haben.“ Als die Problematik immer deutlicher wurde, veröffentlichte der Verband im Oktober 2023 zudem zwei ausführliche Forderungspapiere zum Thema Staatliche Prüfungen und machte darin konkrete Vorschläge – im Hinblick auf sowohl die nach wie vor unzulänglichen Strukturen als auch eine zeitgemäße Überarbeitung der Prüfungsordnungen (siehe BDÜ-Meldung).

Eines ist klar: Die Zeit drängt, selbst wenn die Übergangsfrist verlängert werden sollte. Denn das Prüfungsangebot muss grundsätzlich ausgeweitet werden, auch für Erstbeeidigungen, die seit Januar 2023 ohnehin nach den GDolmG-Bedingungen erfolgen müssen. Die regional zuständigen BDÜ-Mitgliedsverbände unterstützen weiterhin den Diskussions- und Umsetzungsprozess mit ihrer praktischen Expertise, z. B. mit Zahlen für die längst fällige Bedarfsermittlung oder auch im Hinblick auf eine qualitätssichernde Bestandswahrung.

Hinzu kommt: Die Staatliche Prüfung Übersetzen/Dolmetschen/Gebärdensprachdolmetschen ist auch über die Justiz hinaus von essenzieller Bedeutung für den Erhalt des Berufsstandes.


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