Kampf gegen Schwarzarbeit: Mehr Effizienz über Länder- und Sprachgrenzen hinweg

Regierung will Zollverwaltung zukunftsfähig machen / Effizientere Bekämpfung von Schwarzarbeit durch Digitalisierung: BDÜ fordert konsequente Einbindung qualifizierter Sprachmittlung / Bürokratieabbau: A1-Bescheinigung vereinfachen, Statusfeststellungsverfahren reformieren

Nachdem die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag der illegalen Beschäftigung den Kampf angesagt hat, legte nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vor. Um den Sozialstaat und seine Sicherungssysteme vor einer Unterminierung durch illegale Beschäftigung zu schützen und einen fairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten, soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) der Zollverwaltung durch verschiedene Maßnahmen gestärkt werden. Ziel dabei ist unter anderem, die Kontrollen durch eine bessere digitale Vernetzung möglichst bürokratiearm und effektiv zu gestalten und damit zukunftsadäquat aufzustellen.

In diesem Zusammenhang hat der BDÜ in seiner entsprechenden Stellungnahme zum einen das Stichwort Bürokratieabbau aufgegriffen und macht auf das für Solo-Selbstständige höchst aufwendige und ineffiziente Beantragungsverfahren für die sogenannten A1-Bescheinigungen aufmerksam. Betroffen sind davon auch Verbandsmitglieder, in erster Linie freiberufliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die im Ausland im Einsatz sind (diejenigen mit Sitz im Ausland z. B. auch in Deutschland) und diese Bescheinigung zum Nachweis ihrer Sozialversicherung jedes Mal neu beantragen müssen. Außerdem bedarf auch das Statusfeststellungsverfahren dringend einer Reform. Der BDÜ fordert daher, die Regelungen im Entwurf insgesamt auch auf die Auswirkungen für Selbstständige hin zu überprüfen.

Zum anderen mahnt der Verband mit Blick auf die Aufgaben des Zolls insgesamt an, die Regelungen für die Beauftragung von qualifizierten Übersetzern und Dolmetschern zu überarbeiten. Statt einzelne Rahmenvereinbarungen abzuschließen, womöglich noch zu Bedingungen und Honoraren, die deutlich unter den in § 8 JVEG formulierten liegen, ließe sich die Beauftragung effizienter gestalten, wenn der Zoll wie die Gerichte verfahren würde: Ermächtigte bzw. allgemein beeidigte Übersetzer und Dolmetscher aus der Justizdolmetscherdatenbank werden unkompliziert beauftragt und nach JVEG vergütet. Zudem fordert der BDÜ in Bezug auf die Digitalisierungsbestrebungen – wie auch schon in Bezug auf die Digitalisierung von Justiz und Behörden – die konsequente und lückenlose Einbeziehung der von ihm vertretenen Berufsgruppen in die Abläufe, z. B. in den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) durch Bereitstellung eines „besonderen Übersetzer- und Dolmetscherpostfachs“. Und auch im Hinblick auf mögliche Ferndolmetsch-Einsätze im Auftrag von Zoll bzw. Finanzbehörden macht der Verband erneut auf die diesbezüglichen Gesundheitsrisiken und einzuhaltenden (technischen) Voraussetzungen aufmerksam.

Weiterführende Informationen:

Referentenentwurf des BMF (07.07.2025)

Stellungnahme des BDÜ zum Referentenentwurf (21.07.2025)

Weitere Informationen des BMF zum Gesetzesvorhaben

Hintergrundinformationen des BMF zum Thema Bekämpfung Schwarzarbeit


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