EU-Abgeordnete für mehr Transparenz und faire Vergütung / Regelungslücken schließen für mehr Rechtssicherheit / BDÜ sieht seine Forderungen bestätigt
Am gestrigen Dienstag hat das Europäische Parlament einen Initiativbericht aus seinem Rechtsausschuss JURI angenommen. Ziel ist es, kreative Werke urheberrechtlich besser vor der Nutzung durch Künstliche Intelligenz (KI) – insbesondere generative KI wie sie Large Language Models (LLMs) zugrunde liegt – zu schützen. Damit muss die EU-Kommission die bestehenden Regelungen prüfen, um entsprechende Lücken zu schließen.
Die Entwicklung von KI-Modellen solle dabei nicht behindert werden, gleichzeitig müsse aber die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI angemessen vergütet werden. Die EU-Kommission soll prüfen, wie dies sichergestellt werden kann; wobei eine pauschale Vergütung über eine globale Lizenz abgelehnt wird. Dazu soll ein neuer Lizenzmarkt für kreatives Material geschaffen werden, mit der Möglichkeit für die Urheber, ihre Werke von der Nutzung als Trainingsmaterial für KI-Systeme auszuschließen.
Außerdem sollen verschiedene Maßnahmen – wie Listen der für das KI-Training verwendeten urheberrechtlich geschützten Werke oder Aufzeichnungen von den Crawling-Aktivitäten der KI-Modelle – für vollständige Transparenz sorgen. Fehlen diese Informationen, soll dies als Urheberrechtsverletzung gewertet werden können und es den Rechteinhabern ermöglichen, ihre Ansprüche gegenüber KI-Anbietern bzw. -Nutzern geltend zu machen.
Ein besonderes Augenmerk richteten die Initiatoren dabei auf den Schutz der Presse: Für ihre Arbeit, die regelmäßig von den KI-Systemen genutzt werde, seien die Nachrichtenmedien vollständig zu entschädigen bzw. müssen auch sie der Nutzung widersprechen können. Für den Erhalt des Medienpluralismus müsse zudem jeglicher Manipulation durch die KI-Modelle entgegengewirkt werden.
Mit dieser EU-Initiative sieht sich der BDÜ in seinen Forderungen bestätigt: Nicht nur im Hinblick auf Litertaturübersetzungen setzt er sich – gemeinsam mit den europäischen Partnerverbänden – für den Schutz von Urheberrechten im KI-Zeitalter ein (siehe BDÜ-Meldung). Auch darüber hinaus vertritt der Verband die diesbezüglichen Interessen des Berufsstands, also bezogen auf Übersetzungen von Texten aller Art mit ggf. geringerer Schöpfungshöhe, aber auch aus dem audiovisuellen Bereich oder bei Videos in Gebärdensprache. Sein Expertenwissen zum Einsatz von KI beim Übersetzen und Dolmetschen hat der Verband zum Beispiel vor Kurzem auch in der von der Justizministerkonferenz eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema KI und Urheberrecht eingebracht.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments
BDÜ-Meldung zum Einsatz von KI beim Übersetzen und Dolmetschen, mit Links zu den entsprechenden Positionspapieren