Erneut Ungleichbehandlung von Selbstständigen / BMF-Gesetzesvorlage zur steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge enttäuscht / Verbände beziehen Stellung
Wieder einmal haben Selbstständige im Vergleich zu abhängig Beschäftigten das Nachsehen: Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) sind Selbstständige nämlich nicht nur nicht berücksichtigt, sondern sogar explizit von den damit zu schaffenden Möglichkeiten ausgeschlossen.
Prinzipiell soll das Gesetz für breite Bevölkerungsgruppen ein effizientes Angebot zur Sicherung ihres Lebensstandards nach dem Renteneintritt schaffen. Höhere Flexibilität, Transparenz und Renditen sowie niedrigere Kosten sollen die private Altersvorsorge attraktiver machen. Allerdings ist lediglich eine Reform der Riester-Förderung geplant, d. h. der staatlich geförderten Vorsorgeprodukte für diejenigen Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Also zum allergrößten Teil für Angestellte. Selbst diejenigen, die freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, sind gemäß dem Referentenentwurf ausgenommen. Für die Selbstständigen stünde laut dem Entwurf die sogenannte Rürup-Rente zur Verfügung – die allerdings selbst mindestens so reformbedürftig ist wie die Riester-Rente und daher kaum genutzt wird bzw. werden kann.
Umso unverständlicher ist, dass diese Gelegenheit einer umfassenden Reform der privaten Altersvorsorge nicht effizient für alle Formen der Erwerbstätigkeit genutzt wird. Der Verweis, dass die Ausweitung auf nicht pflichtversicherte Selbstständige mit der Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen solle, verschiebt das Problem nur. Zumal eine Pflichtversicherung für alle Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung auch im Widerspruch zum aktuellen Koalitionsvertrag steht, in dem „eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit“ vereinbart ist. Warum eine dieser Wahlmöglichkeiten also nicht schon jetzt mitdenken und im geplanten Gesetz auch für Selbstständige öffnen, statt sie davon auszuschließen? Immerhin finanzieren diese die Altersabsicherung abhängig Beschäftigter durch ihre Steuern über Zuschüsse in die Rentenversicherung schon aktuell mit.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) fordert daher in einer vom BDÜ – dessen Mitglieder zu über 90 Prozent selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind – wesentlich mit ausgearbeiteten gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf, die im Gesetz vorgesehenen steuerlich geförderten Altersvorsorgedepots auch Selbstständigen zugänglich zu machen.
Weiterführende Informationen:
Download Referentenentwurf des BMF