BDÜ reicht innerhalb kürzester Frist mit BAGSV gemeinsam erarbeitete Stellungnahme ein / Bundesregierung will mit Aktivrente Erwerbstätigkeit im Alter steuerlich fördern / Selbstständige sollen jedoch nicht von Steuerbefreiung profitieren
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 9. Oktober einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) vorgelegt und zur Verbändeanhörung eingeladen: Um dem demografischen Wandel und dem daraus resultierenden Fachkräftemangel zu begegnen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, sollen Berufstätige auch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus freiwillig weiter arbeiten. Als Anreiz sollen hierfür 2.000 Euro pro Monat steuerfrei eingenommen werden können. Diese Regelung ist aber ausschließlich für Angestellte geplant, nicht jedoch für Selbstständige, was der BDÜ kritisiert.
Daher hat der BDÜ im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) eine gemeinsame Stellungnahme initiiert und aktiv mit ausgearbeitet. Diese wurde rechtzeitig innerhalb der Frist von weniger als 30 Stunden am 10. Oktober eingereicht, auch wenn eine Reaktion auf bzw. Bearbeitung eines solch komplexen Themas in der Frist so gut wie unmöglich ist. Dennoch haben bislang in dieser kurzen Zeit fast 30 Verbände diese Stellungnahme mitgezeichnet. Dies allein zeigt, dass der BDÜ mit seiner Kritik nicht alleine steht.
Die Aktivrente ist Teil eines Gesamtpakets zum Thema Altersvorsorge, in dem sich die Fraktionen von Union und SPD auf mehrere Maßnahmen geeinigt haben: Die Bundesregierung will darin die Rentenpunkte für Erziehungszeiten derjenigen Mütter vereinheitlichen, die Anspruch auf gesetzliche Rentenzahlungen haben, das gesetzliche Rentenniveau stabilisieren, die betriebliche Altersvorsorge von Angestellten stärken, die private Altersvorsorge von Angestellten reformieren und die Aktivrente für Angestellte einführen.
Die Politische Geschäftsführerin des BDÜ Elvira Iannone dazu: „Die Bundesregierung betont, dass sie ‚die Wirtschaft‘ stärken will und die Maßnahmen auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit dienen. Bisher wird jedoch mit den Selbstständigen ein relevanter Teil der ‚Wirtschaft‘ und der Bevölkerung komplett ausgeklammert.“
Weiterführende Informationen:
Referentenentwurf des BMF (09.10.2025)
Gemeinsame Stellungnahme der BAGSV zum Referentenentwurf des BMF (10.10.2025)