Bedarf durch aktuelle Prüfungsmöglichkeiten nicht abgedeckt / GDolmG-Regelungen erhöhen Druck auf Staatliche Prüfungsstellen / BDÜ fordert erneut Ausbau und Modernisierung der Prüfmodalitäten
Der dringende Handlungsbedarf in Bezug auf den Ausbau des Angebots von Staatlichen Prüfungen Dolmetschen und Übersetzen wurde nicht zuletzt durch die jüngsten Änderungen am seit 2023 geltenden Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) deutlich. Vom BDÜ kommen hierzu nicht nur konkrete Vorschläge zur Entlastung der Staatlichen Prüfungsstellen (siehe BDÜ-Meldung); der Verband hat auch in einer Bestandsaufnahme das aktuelle Prüfangebot unter die Lupe genommen und kommt dabei zu einem ernüchternden Fazit: Im Vergleich zum Vorjahr haben sich weder die Zahl der – ohnehin nicht in allen Bundesländern vorhandenen – Staatlichen Prüfungsstellen noch die der geprüften Sprachen verändert. Bei einigen Prüfungsstellen sind zwar Sprachen hinzugekommen, bei anderen stehen hingegen weniger Sprachen zur Auswahl, zum Teil wohl auch, weil keine Nachfrage mehr danach bestanden haben soll. Für manche Sprachen können zudem nur noch Übersetzungsprüfungen und keine – für das GDolmG relevante – Dolmetschprüfungen abgelegt werden. Damit setzt sich der bedenkliche Trend des De-facto-Abbaus an Prüfmöglichkeiten fort, wo eigentlich seit Langem absehbar ein Ausbau notwendig wäre.
Außerdem werden viele in Deutschland als selten geltende Sprachen, für die jedoch ein hoher Bedarf für das Dolmetschen und Übersetzen gerade auch bei Ämtern und Behörden besteht, nicht regelmäßig (jährlich) oder gar nicht geprüft. Letzteres gilt beispielsweise für alle Sprachen des afrikanischen Kontinents – mit Ausnahme der Kolonialsprachen Englisch, Französisch, Arabisch und Portugiesisch –, aber auch für einige Sprachen der EU (z. B. Lettisch, Maltesisch) bzw. des Europarats (z. B. Isländisch, Montenegrinisch). Von einem betroffenen Mitglied hat der BDÜ erfahren, dass auch in diesem Jahr laut der Prüfungsstelle in München dort – und damit bundesweit – wieder keine Dolmetschprüfung für Niederländisch angeboten wird (in Berlin werden ausschließlich Übersetzungsprüfungen abgenommen). Wie aus einer Meldung des Regierungspräsidiums Karlsruhe hervorgeht, sollen dort immerhin in diesem Jahr sowohl Dolmetsch- als auch Übersetzungsprüfungen für die Sprachen Hindi, Punjabi und Urdu abgenommen werden; für diese gelten gesonderte Anmeldefristen.
Entsprechend seiner Bestandsaufnahme hat der BDÜ die Liste der Staatlichen Prüfungsstellen und der jeweils angebotenen Sprachen auf seiner Website aktualisiert. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, bei den Stellen selbst nachzufragen, ob die Angaben zu den geprüften Sprachen und den sonstigen Prüfungsbedingungen aktuell sind. Zumal auch die – früher auf der Website der Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder regelmäßig erneuerte – Übersicht zu den Staatlichen Prüfungsstellen sowie den dort angebotenen Sprachen in PDF-Form derzeit nicht auf KMK-Seiten, sondern nur mit unterschiedlichem Stand auf einigen wenigen Länder-Websites zu finden ist. Die momentan letzte Veröffentlichung zum Schuljahr 2025/26 ist von November 2025.
Angesichts des erwiesenermaßen hohen Bedarfs weist der BDÜ in seinem jüngst veröffentlichten Positionspapier erneut darauf hin, dass das Prüfungsangebot sowohl hinsichtlich der Infrastruktur als auch der Modalitäten dringend ausgebaut und modernisiert werden muss.