Bundesjustizministerium legt erneut Referentenentwurf vor / BDÜ wiederholt Forderungen nach Schutz von Übersetzern und Dolmetschern / BGSD unterstützt Forderungen
Dass bestimmte Personen- bzw. Berufsgruppen, die sich ehrenamtlich, haupt- oder nebenberuflich in verschiedenen Bereichen für ein funktionierendes Gemeinwesen engagieren, besonders geschützt werden müssen, steht außer Frage. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die damalige Bundesregierung diesbezüglich ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet (siehe BDÜ-Meldung), das aber nicht mehr rechtzeitig vor den vorgezogenen Neuwahlen abgeschlossen werden konnte.
Daher hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zwischen den Jahren erneut einen entsprechenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens vorgelegt. Trotz der beim Gesetzgebungsverfahren der Vorgängerregierung eingebrachten Stellungnahme und der darin geforderten expliziten Nennung von Dolmetschern und Übersetzern als betroffene Berufsgruppen – die durch den Beschluss der 94. Justizministerkonferenz unterstrichen wird – war der BDÜ nicht zur Verbändeanhörung eingeladen.
Die Politische Geschäftsführung des Verbands hat dennoch – in weniger als 24 Stunden, nachdem sie von dem neuen Regelungsentwurf erfuhr – eine erneute Stellungnahme verfasst, deren Mitzeichnung durch den Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V. (BGSD) organisiert und das Schreiben beim BMJV eingereicht.
Weiterführende Informationen:
Referentenentwurf des BMJV (27.12.2025)