Rheinland-pfälzisches Ministerium fragte nach Zugang, Herausforderungen und Zielen / Antworten nicht aus allen Bundesländern / BDÜ fordert Professionalisierung nach berufsständischen Qualitätskriterien
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) hatte das seit drei Jahren in Mainz tätige Haus der Sprachmittlung für Anfang April mit der erneuten Durchführung einer Umfrage unter den für Integration zuständigen Ministerien der Bundesländer beauftragt. Während des ebenfalls von diesen Institutionen veranstalteten Fachtags „Sprachmittlung in Bewegung“ am 3. Juni 2025 stellte Astrid Eriksson vom MFFKI die ersten Ergebnisse der Befragung vor. Diese Woche wurden dann Auszüge daraus auch online veröffentlicht.
Rückmeldungen zu der im Vorfeld der Veranstaltung durchgeführten Erhebung kamen von insgesamt 13 Bundesländern. Keine Antworten finden sich aus Bayern, Sachsen und dem Saarland. Für Dolmetscher in allen anderen Bundesländern lässt sich aus dieser Aufstellung leicht herauslesen, ob, wie und in welchen Bereichen das Dolmetschen im Gemeinwesen bzw. teils auch im Gesundheitswesen von den Ländern organisiert wird und welche Auffassung diese dazu vertreten.
Wichtig zu wissen: Sprachmittlung wird hier meist nicht im translationswissenschaftlichen Sinne – wie korrekterweise z. B. auch in der Justiz, von den Bundesministerien oder dem BAMF – als Oberbegriff für Übersetzen und Dolmetschen verstanden und verwendet. „Mit Sprachmittlung ist in diesem Zusammenhang in aller Regel Dolmetschen im Gemeinwesen durch Laien oder niedrigschwellig für die Tätigkeit sensibilisierte Menschen mit eigener oder familiärer Zuwanderungsgeschichte gemeint. Und eigentlich versteht jedes Bundesland unter Sprachmittlung etwas anderes. Was letztlich in den verschiedenen Schwerpunkten mündet, die die eigene Landesförderung – für jeweils ganz unterschiedliche Settings – setzt“, gibt Elvira Iannone, Politische Geschäftsführerin des BDÜ, zu bedenken. „Ein weiteres übergreifendes Merkmal ist, dass meist nur vermeintlich ehrenamtlich gedolmetscht wird, also gegen ‚Dumpinghonorare‘, von denen niemand seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Und dann wundern sich viele, dass diese vermeintlich ehrenamtlichen Sprachmittler sich meist bei der ersten sich bietenden Gelegenheit einer auskömmlichen Arbeit zuwenden, anstatt für 15 oder 20 Euro pro Stunde weiter dieser verantwortungsvollen Tätigkeit für die Kommunikation Dritter nachzugehen.“ Dabei verweist die Dolmetschexpertin Elvira Iannone auch auf die ausführliche Darstellung der Konsequenzen dieser Praxis in einer früheren BDÜ-Meldung.
Verantwortungsvoll ist die Tätigkeit allein schon deshalb, weil viele Bereiche, in denen Laiensprachmittler eingesetzt werden, Verwaltungsverfahren mit weitreichenden – auch rechtlichen – Folgen sind, in denen die Ämter eigentlich die vollen JVEG-Sätze für die Dolmetschleistungen zahlen müssten. Wie sich darunter liegende Stundensätze auf alle Beteiligten, aber auch die Solidarsysteme auswirken, hat der größte Berufsverband der Branche gerade wieder mit aktuellen Zahlen durchgerechnet.