Verschärftes EU-Asylrecht: Sprachbarrieren bei Anpassung deutscher Gesetze nicht berücksichtigt

Gesetzesänderungen infolge der EU-Asylrechtsreform erforderlich / Regelungen zu qualifizierter Sprachmittlung in Screeningverfahren fehlen / BDÜ nimmt erneut zu Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums Stellung

Nachdem im Frühsommer 2024 die große Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen und das EU-Asylrecht durch insgesamt 11 EU-Rechtsakte verschärft wurde, müssen diese bis Juni 2026 in deutsches Recht überführt und umgesetzt werden. Nachdem auch dieses Gesetzgebungsvorhaben (siehe dazu auch frühere BDÜ-Meldung) aufgrund der vorgezogenen Neuwahl nicht mehr in der 20. Legislaturperiode verabschiedet werden konnte, hat das Bundesinnenministerium (BMI) zwei Referentenentwürfe vorgelegt, wobei die Bezeichnungen – GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz – beibehalten wurden. Mit diesen sollen 12 bestehende deutsche Gesetze geändert werden.

Wie schon in der vorigen Legislatur wurde der BDÜ im Rahmen der Verbändeanhörung um Stellungnahme gebeten. Auch diesmal war die Frist für die Abgabe mit einer Woche äußerst kurz angesetzt. Die Rechtsakte und Gesetze mit insgesamt vierstelliger Seitenanzahl zu lesen und zu durchdringen, Änderungen zu vergleichen und in den Entwürfen den Berufsstand betreffende Passagen herauszufiltern, ist in knapp 8 Tagen quasi ein Ding der Unmöglichkeit. Dennoch stellte sich die Politische Geschäftsführerin des Verbandes Elvira Iannone der kaum zu lösenden Mammutaufgabe und reichte die Stellungnahmen fristgerecht am 8. Juli 2025 ein.

Anspruch auf und Zugang zu qualifizierten Dolmetschern und Übersetzern erforderlich

In erster Linie ist der Anspruch auf bzw. Zugang zu qualifizierten Dolmetschern und Übersetzern, wie er sich beispielsweise aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ableitet, nach aktuellem Kenntnisstand immer noch nicht ausreichend berücksichtigt. So insbesondere bei der Kommunikation im Rahmen der neu einzuführenden Screenings an der EU-Außengrenze (für Deutschland: internationale Flug- und Seehäfen), bei denen die Menschen bis zu einer Woche zur Identitätsfeststellung und -überprüfung bzw. bei Antreffen im Bundesgebiet bis zu drei Tage festgehalten werden können. Dabei finden unter Umständen auch medizinische Untersuchungen und eine Überprüfung auf Vulnerabilität statt. Ebenso wenig ist eine qualifizierte Sprachmittlung in einer ganzen Reihe anderer, neu einzuführender und in jedem Stadium des Asylverfahrens möglicher Inhaftierungs- bzw. Haftsituationen geregelt.

Beim Referentenentwurf zum Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) bezieht sich die Stellungnahme des BDÜ hauptsächlich auf vorgesehene Änderungen im Asylgesetz und im Aufenthaltsgesetz, wobei der Verband seine Forderungen in Bezug auf insgesamt 7 Punkte formuliert, darunter die Behördenkommunikation, insbesondere bei Inhaftierung und Haft sowie im Rahmen der vorläufigen Gesundheits- und Vulnerabilitätskontrolle, die Bestimmung der Sprache, in der kommuniziert werden soll, aber auch die Veröffentlichung von bei der BAMF-Anhörung gefertigten Tonaufzeichnungen.

Beim Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) betreffen die in der Stellungnahme des BDÜ formulierten Forderungen im Wesentlichen die Artikel des Entwurfs, die die Aufnahme des Merkmals „Sprachkenntnisse“ ins Ausländerzentralregister (AZRG) sowie die Gleichstellung von Minderjährigen im Asylverfahren mit Minderjährigen deutscher Staatsangehörigkeit in der Gesundheitsversorgung zum Gegenstand haben. Eine Regelung zur Übernahme der Kosten für qualifizierte Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, wie sie der BDÜ auch an anderer Stelle immer wieder fordert, muss auch hier getroffen werden.

Auch im Asyl- und Ausländerrecht gilt: Sollen rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt und die Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten werden, müssen für die Kommunikation zwischen Staat und Individuum qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer herangezogen werden.

Weiterführende Informationen:

Allgemeine Informationen des BMI zur Anpassung des deutschen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)

Weitere Informationen des BMI zu den Gesetzesvorhaben

GEAS-Anpassungsgesetz

Stellungnahme des BDÜ zum Referentenentwurf (08.07.2025)

GEAS-Anpassungsfolgegesetz

Stellungnahme des BDÜ zum Referentenentwurf (08.07.2025)


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