SAVD übernimmt Kölner Anbieter Dolatel / Neue Rahmenvereinbarungen ab August / Anbieter nutzt marktbeherrschende Stellung zu Druck auf Freiberufler aus
Nach Übernahme des Münchner Wettbewerbers LingaTel durch die SAVD Videodolmetschen GmbH im Jahr 2024 hat die so entstandene SAVD Group mit Sitz in Wien mit Übernahme des Kölner Anbieters Dolatel im April 2025 ihre Marktführerschaft in Österreich und Deutschland weiter ausgebaut.
Nun wurde bekannt, dass SAVD mit Wirkung zum 1. August neue Rahmenverträge mit den für sie arbeitenden freiberuflichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern schließen will. Dem Verband vorliegenden Informationen nach bringen diese neuen Vereinbarungen eine deutliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen mit sich: Zwar soll künftig das Minutenhonorar auf 1,10 Euro steigen, aber die Abrechnung bereits von Beginn an minutengenau nach Sprechzeit erfolgen, denn die Mindestpauschale je Einsatz soll gestrichen werden; ebenso soll die Bereitschaftspauschale entfallen. Damit wird zwar eine leichte Erhöhung der Honorarsätze avisiert; diese dürfte allerdings noch nicht einmal die mit den genannten Streichungen einhergehenden Einkommenseinbußen kompensieren.
Der BDÜ sieht in dieser Entwicklung eine klare Ausnutzung der nun weiter ausgebauten marktbeherrschenden Stellung der SAVD Group und appelliert an seine Mitglieder, die Rahmenverträge vor Unterzeichnung kritisch zu hinterfragen. „Telefon- und Videodolmetschen sind hoch anspruchsvolle Tätigkeiten, an die gerade für Einsatzbereiche wie u. a. im Gesundheits- und im Gemeinwesen höchste Anforderungen gestellt werden. Wir kritisieren scharf, dass die SAVD Group ihre marktbeherrschende Stellung nun offensichtlich dazu ausnutzt, die weitere Expansion des Unternehmens auf dem Rücken der für sie diese anspruchsvollen Tätigkeiten erbringenden Dolmetscherinnen und Dolmetscher auszutragen“, so eine Sprecherin des BDÜ. Zumal seit Mai Mitglieder immer wieder berichten, dass sie vermehrt außerhalb der von ihnen angebotenen Bereitschaftszeiten spontan die Verdolmetschung von Gesprächen übernehmen sollen – was klar für einen Mangel an Dolmetschern spricht. „Wer mit Patientensicherheit und Qualitätssicherung argumentiert, muss für diese Versprechen auch die erforderlichen Rahmenbedingungen gewährleisten. Unsere Mitglieder sollten sich bei Vertragsprüfung den Wert ihrer Arbeit bewusst machen – und dabei auch bedenken: Die Zahl derjenigen, die diese Leistung in der erforderlichen Qualität erbringen kann, lässt sich nicht beliebig skalieren.“
Im Sinne der Patientensicherheit und Qualitätssicherung hatte der BDÜ mit der SAVD Videodolmetschen GmbH im Jahr 2015 eine Rahmenvereinbarung u. a. über die Heranziehung von BDÜ-Mitgliedern mit ihrer nachgewiesenen Qualifikation abgeschlossen. Ziel dieser Kooperation war, den im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) verankerten Stundensatz für das Dolmetschen bei Gericht auch im Gesundheitswesen zu etablieren (Ausführliches dazu in MDÜ Ausgabe 1/2015, S. 52 ff.; Online-Leseversion für Mitglieder und Abonnenten in der persönlichen Online-Bibliothek im Kundenportal unter www.bdue-fachverlag.de). Zu Mitte 2020 hatte die SAVD GmbH diese Rahmenvereinbarung, die explizit die Zahlung von Mindesthonoraren sowie die nun gestrichene Bereitschaftspauschale beinhaltete, mit dem Verweis auf wettbewerbsrechtliche Bedenken aufgrund der damals bereits dominierenden Marktposition des Unternehmens aufgekündigt (wir berichteten). Eine Anpassung der SAVD-Stundenhonorare an die zwischenzeitlich zweimal erhöhten JVEG-Sätze erfolgte nicht.