BDÜ zur Bundestagswahl 2025

Forderungen und Informationen des größten Berufsverbands der Branche

Nach Auflösung des Parlaments durch den Bundespräsidenten im Dezember 2024 wurde die Bundestagswahl auf den 23. Februar 2025 vorgezogen. Angesichts des allgemeinen Wahlkampfschwerpunkts stehen zentral Wirtschaftsthemen auf der Forderungsliste des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ). Dieser ist föderal organisiert und mit rund 7.500 Mitgliedern der größte Berufsverband der Branche in Deutschland und Europa. Gemeinsam decken die BDÜ-Mitglieder knapp 100 Sprachen ab. Für die Aufnahme in den Verband haben sie ihre einschlägige Qualifikation nachgewiesen – denn gesetzlich sind diese Freien Berufe nicht reguliert. Mehr als die Hälfte der Mitglieder ist für die Tätigkeit für Gerichte und Behörden allgemein beeidigt. Ungefähr 80 % der Mitglieder sind Frauen. Über 90 % der Mitglieder sind selbstständig tätig.

Obwohl in Deutschland Freiberufler, Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen (mit bis zu 9 Mitarbeitern) mehr als 8 Millionen Menschen* und damit rund 10 Mal so viele wie die Automobilindustrie in Arbeit bringen, ist in der aktuellen Legislatur – trotz Versprechen im Koalitionsvertrag – kein einziges Gesetz entstanden, das Selbstständige und die Rahmen- und Arbeitsbedingungen von Übersetzern und Dolmetschern betrifft. Dabei sind diese – in Zeiten von KI erst recht – unverzichtbar für die globalisierte Wirtschaft und internationale Lieferketten, für Großkonzerne und kleine Betriebe. Gleichzeitig sind qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer eine Garantie für die Wahrung von Menschenrechten und den Rechtsstaat.

* Eingerechnet sind die Selbstständigen und ihre Angestellten (Solo-Selbstständige: 1.909.893; Kleinstunternehmen: 1.574.574; angestellt Beschäftigte in diesen Kleinstunternehmen: 4.523.685; alle zusammen: 8.008.152; Quelle: Lexware Statista KMU-Marktmodellierung, Zahlen 2024).

BDÜ-Forderungen im Einzelnen

Selbstständige Übersetzer und Dolmetscher brauchen eine flexible Altersvorsorge, die sich an ihre wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen lässt: mit einem Altersvorsorgedepot und unterstützender staatlicher Förderung.

Freiwillig in der GKV krankenversicherte Selbstständige werden durch die Mindestbemessungsgrundlage systematisch benachteiligt – Kriterium zur Beitragsbemessung muss das reale Einkommen sein!

Selbstständige brauchen bei Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft den gleichen Schutz wie alle anderen Frauen!

Selbstständigkeit ist nicht die Verneinung von abhängiger Beschäftigung – 8 Millionen Selbstständige verdienen eine eindeutige und einheitliche Definition ihrer Tätigkeit, branchen- und berufsunabhängig, in allen Gesetzen!

Selbstständige UND ihre Auftraggeber brauchen Rechtssicherheit – nicht rückwirkend, sondern von Anfang an! Transparente und realistische Positiv-Kriterien machen die Wirtschaft wettbewerbsfähiger.

Der Schutz vor prekärer Arbeit auf Plattformen ist gut – darf aber nicht zur Benachteiligung echter Selbstständigkeit führen!

Selbstständige Übersetzer und Dolmetscher arbeiten häufig grenzüberschreitend – das derzeitige Antragsverfahren für die A1-Bescheinigung ist Bürokratismus pur und muss einfacher werden!

§ 14 JVEG höhlt die Regelungen des Gesetzes zur Vergütung selbstständiger Übersetzer und Dolmetscher bei Gerichten und Behörden aus – Beauftragung durch den Staat darf nicht zu prekärer Arbeit führen!

Qualitätsorientierte Vorsorge und Versorgung braucht auch qualifizierte Sprachmittlung – mit gesetzlich gesicherten Rahmenbedingungen!

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