Wie wird man Dolmetscher oder Übersetzer?
Die Staatliche Prüfung ist ein Weg der Qualifikation
In einigen Bundesländern wird eine Staatliche Prüfung für Dolmetscher und/oder Übersetzer angeboten. Wer eine solche ablegt, darf die Bezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer” bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher” oder „Staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher” führen.
Staatliche Prüfungen werden auch für Sprachen angeboten, für die derzeit kein Dolmetscher- bzw. Übersetzerstudium möglich ist. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt für alle Sprachen entweder auf der Grundlage einer entsprechenden Ausbildung (z. B. an einer Fachakademie) oder von Nachweisen entsprechender Fremdsprachen- und Fachkenntnisse sowie drei Jahren Berufspraxis.
Eine bestandene staatliche Prüfung kann (ebenso wie ein Hochschulabschluss) als Grundlage für die Beeidigung vor Gericht dienen.
Die gemeinsamen Anforderungen und Regelungen zur Prüfung sind in der Richtlinie zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer/Übersetzerinnen, Dolmetscher/Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher/Gebärdensprachdolmetscherinnen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2004) festgelegt.
Die Einzelheiten werden jeweils durch Landesrecht geregelt.
Prüfungsämter nach Bundesländern
In den nachfolgend aufgeführten Bundesländern werden in den genannten Sprachen staatliche Prüfungen für Dolmetscher und/oder Übersetzer angeboten. Da die Konditionen bei den einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedlich sind, informieren Sie sich bitte bei den Prüfungsämtern selbst über Termine, Anmeldefristen, Voraussetzungen usw. Unter Umständen werden nicht alle aufgeführten Sprachen in jedem Jahr angeboten.
Baden-Württemberg
Karlsruhe
Sprachen:
Englisch, Französisch, Hindi, Punjabi, Spanisch, Urdu
Infos unter:
Bayern
München
Sprachen:
Arabisch, Chinesisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Russisch, Spanisch, Türkisch
Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Infos unter:
Berlin
Sprachen:
Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch
Hinweis: Zurzeit werden nur Prüfungen für Übersetzer/-innen durchgeführt.
Hamburg
Sprachen:
Eignungsfeststellungsverfahren für alle Sprachen
Hinweis: Die Eignungsfeststellungsverfahren sind derzeit ausgesetzt, es finden nur Anerkennungsverfahren für Abschlüsse statt.
Infos unter:
Hamburg
Weiterbildung mit Universitätszertifikat:
Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden (sprachunabhängig)
Infos unter:
Hessen
Darmstadt
Sprachen:
Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Englisch, Französisch, Georgisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurmanci, Litauisch, Neugriechisch, Paschto, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Sorani, Spanisch, Thai, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch, Ukrainisch
Deutsche Gebärdensprache (DGS) bzw. andere Gebärdensprachen
Überprüfungsverfahren in seltenen Sprachen und Dialekten
Infos unter:
Mecklenburg-Vorpommern
Rostock
Sprachen:
Englisch, Finnisch, Französisch, Norwegisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Schwedisch
Saarland
Saarbrücken
Sprachen:
Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Türkisch
Infos unter:
Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen
Hinweis: zweites Ausklappmenü von unten
Sachsen
Leipzig
Sprachen:
Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch