Wie viel kostet eine Übersetzung?

Und mit welchen Kosten muss ich beim Buchen eines Dolmetschers rechnen?


Für alle Leistungen gilt:

Preisverhandlungen sollten stets im Vorfeld geführt und der Auftrag mit möglichst präzisen Honorarfestlegungen erteilt werden. So vermeiden beide Seiten nachträglichen Streit um das fällige Honorar.

Wichtig:

Der BDÜ ist aus kartellrechtlichen Gründen nicht befugt, Honorarempfehlungen abzugeben.
Die Preisgestaltung ist stets Verhandlungssache und hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise: Schwierigkeitsgrad inhaltlich (Fachgebiet, Terminologie)
Schwierigkeitsgrad technisch (Lesbarkeit, Softwareanforderungen usw.)
Termin (Normal-/Eilauftrag)

Preisgestaltung Übersetzung

Abrechnung nach Normzeilen

Eine Normzeile besteht aus 50-55 Zeichen einschließlich Leerzeichen (je nach Berechnungsgrundlage) und eine Normseite aus 30 solcher Zeilen. Vorzugsweise wird der Abrechnung der übersetzte Text (Zieltext) zugrunde gelegt. Ein Angebot kann aber auch auf dem zu übersetzenden Text (Ausgangstext) basieren, sofern dieser in einem zählbaren Format zur Verfügung steht. Auch die Vereinbarung eines Festpreises ist auf dieser Grundlage möglich. Für die Ermittlung der Zeilenzahl gibt es spezielle Zeilenzählprogramme.

Abrechnung nach Wörtern

In manchen anderen Ländern werden Übersetzungen nicht nach Zeilen, sondern nach Wörtern abgerechnet. Für Übersetzungen aus dem oder ins Deutsche ist diese Methode jedoch weniger geeignet. Grund sind die langen zusammengesetzten Wörter, die insbesondere für deutsche Fachtexte typisch sind (z.B. „Punktschweißroboter”, „Einkommensteuer-Durchführungsverordnung” oder auch „Arbeitnehmer-Entsendegesetz”). Deshalb hat sich für Übersetzungen aus der oder in die deutsche Sprache die Abrechnung nach Normzeilen im Zieltext weitgehend durchgesetzt.

Eilzuschläge

Bei Übersetzungen, die sehr schnell oder übers Wochenende angefertigt werden müssen, fällt unter Umständen ein höherer Zeilenpreis oder ein Eil- bzw. Wochenendzuschlag an, der im Einzelfall zu verhandeln ist.

Zusatzleistungen nach Stundenaufwand

Leistungen wie Korrekturlesen, das Überarbeiten von Übersetzungen oder auch Übersetzungen mit erhöhtem Formatierungsaufwand werden in der Regel nach Stundensätzen abgerechnet, da sich der Aufwand in Zeilenpreisen schwer kalkulieren lässt.

Literaturübersetzungen

Abweichende Bedingungen gelten für die Übersetzung von schöngeistiger Literatur und Sachbüchern, die von Verlagen in Auftrag gegeben werden. Hier ist eher eine Abrechnung nach Seiten üblich. Nähere Informationen hierzu gibt es vom Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ).

Übersetzungen für Gerichte und Behörden

Für Übersetzungen im gerichtlich-behördlichen Bereich sind die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) maßgeblich.

Preisgestaltung Dolmetschen

Tagessätze

Für Dolmetschleistungen auf Konferenzen, Messen, Betriebsführungen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen werden Tagessätze berechnet.

Vorbereitungszeit

Grund ist die zeitintensive Vor- und Nachbereitung, die der Dolmetscher für eine angemessene Dolmetschleistung aufwendet. Deshalb werden auch für relativ kurze, aber vorbereitungsintensive Dolmetscheinsätze wie z.B. bei notariellen Beurkundungen oder Eheschließungen in der Regel normale Sätze in Rechnung gestellt.

Zusatzkosten

Zusätzlich zu der reinen Dolmetschleistung sind Fahrt- und Wartezeiten sowie die entsprechenden Fahrtkosten zu vergüten.

Dolmetschen bei Gerichten und Behörden

Auch hier gilt: Die Vergütung von Dolmetscheinsätzen von gerichtlich-behördlichen Auftraggebern richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Weitere Informationen zu Abrechnung von Dolmetschleistungen finden Sie:

Dolmetscher Übersetzer

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