Stärkung der Gesundheitsversorgung: BDÜ nimmt Stellung zu Gesetzentwurf aus dem BMG

Geplant: Gesundheitskioske als niedrigschwellige Angebote für Prävention und Behandlung – auch fremdsprachig / BDÜ weist erneut auf Koalitionsversprechen hin

Vor Kurzem hat der BDÜ zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG) Stellung bezogen, der im Bundesgesundheitsministerium (BMG) verfasst wurde. Davon erfahren hat der Verband per Zufall, da die einzelnen Schritte solcher Gesetzesvorhaben aus dem BMG nicht im Detail öffentlich verfolgbar sind, wie dies beispielsweise bei Gesetzgebungsverfahren des Bundesjustizministeriums der Fall ist. Trotz mehrfacher Bitten an das BMG, auch bei dessen Gesetzgebung einbezogen zu werden, gab es bedauerlicherweise bisher weder darauf noch auf Gesprächsanfragen des Verbands überhaupt nur eine Reaktion. Anderen Verbänden geht es ähnlich. Bei den großen Reformvorhaben werden sogar die sogenannten Leistungserbringer, also alle medizinischen Berufe, die im Gesundheitswesen Verantwortung tragen, nicht (ausreichend) einbezogen. Bundesminister Lauterbach tue dies als Lobbyistengeheul ab (siehe Presseschau DLF vom 12.04.2024).

Der durchgestochene Referentenentwurf zum GVSG (Bearbeitungsstand: 21.03.2024) sieht u. a. die Einrichtung sogenannter Gesundheitskioske vor, was der BDÜ ausdrücklich begrüßt: „Mit Hilfe von niedrigschwelligen Beratungsangeboten für Prävention und Behandlung, sogenannten Gesundheitskiosken, sollen in den vorbenannten Regionen und Stadtteilen aufsuchenden Personen unabhängig vom Versichertenstatus allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen angeboten werden, etwa zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und Präventionsangeboten. Die Ratsuchenden sollen zudem bei der Vermittlung von Terminen oder konkreten Leistungsangeboten unterstützt werden.“

Dazu soll gemäß dem Entwurf dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) ein Paragraf hinzugefügt werden. Entsprechend heißt es im geplanten § 65 (2): „Das Angebot der Gesundheitskioske steht allen Personen unabhängig von ihrem Versichertenstatus zur Verfügung und ist bei Bedarf fremdsprachig zu erbringen.“ (Hervorhebungen BDÜ). Allerdings ist in dem Entwurf nirgends ausgeführt, wie diese fremdsprachigen Leistungen konkret erbracht werden sollen.

Als Erfolg seiner langjährigen Forderungen nach Kostenübernahme von Dolmetschleistungen im Gesundheitswesen verbuchte der BDÜ das diesbezügliche Versprechen der aktuellen Bundesregierung. So heißt es im Koalitionsvertrag: „Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V.“ In seiner nun erfolgten Stellungnahme zum GVSG führt der Verband erneut seine diesbezüglichen Hauptforderungen auf und verweist auf seine Positionen und das von ihm erarbeitete Modell für die praktische Umsetzung (siehe auch BDÜ-Meldung).

Obwohl sich die Nachverfolgung des aktuellen Sachstands aufgrund der eingangs erwähnten Informationsknappheit in den Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheitswesen als äußerst schwierig erweist, bleibt der BDÜ auch mit Blick auf das parlamentarische Verfahren am Ball. Bundestagsabgeordneten im Gesundheitsausschuss hatte der Verband bei einer Anhörung im vergangenen Jahr bereits Rede und Antwort gestanden und das BDÜ-Modell schriftlich ausführlich vorgestellt.


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