Mehrsprachige Verständigung im deutschen Gesundheitssystem dank qualifizierter Sprachmittlung: Endlich gesetzliche Regelung in Aussicht!

BDÜ-Forderungspapier zur Aufnahme der qualifizierten Sprachmittlung ins 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) / Umfassendes BDÜ-Modell beantwortet zahlreiche praktische Fragen zur Umsetzung des Gesetzesvorhabens

Bereits im Koalitionsvertrag Ende 2021 kündigte die aktuelle Bundesregierung eine gesetzliche Regelung der Kostenübernahme des Dolmetschens im Gesundheitswesen an. So heißt es dort: „Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V.“ Der BDÜ begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich, setzt er sich gemeinsam mit weiteren Akteuren im Gesundheitswesen doch bereits seit insgesamt mehr als 10 Jahren für eine bundesweit einheitlich geregelte Finanzierung und Qualitätssicherung in diesem Bereich ein (siehe z. B. BDÜ-Meldung). Um das Koalitionsvorhaben in einem umfassenden und durchdachten bundesweiten Gesetz umsetzen zu können, das zu einer gleichberechtigten und qualitätsvollen Gesundheitsversorgung aller Patienten unabhängig von ihren Deutschkenntnissen beiträgt, müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen definiert werden.

Der BDÜ stellt nun ein umfassendes Modell zur Ausgestaltung eines solchen Gesetzes anhand eines konkreten Forderungspapiers und der Beantwortung Häufig gestellter Fragen vor. Als Berufs- und Fachverband mit jahrelanger Expertise – nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in bereits gesetzlich geregelten Bereichen wie dem Gebärdensprachdolmetschen und in der Justiz – erläutert er die notwendigen zu berücksichtigenden Grundlagen und beantwortet zahlreiche praktische Fragen, die sich dabei stellen. Damit verbindet der Verband auch die Hoffnung auf ein zügiges und effizientes Gesetzgebungsverfahren.


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