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Liebe Leserinnen und Leser,

am besten zücken Sie schon einmal Ihren Terminkalender. Unsere neuste Ausgabe hält neben den Berichten zum Verbandsgeschehen der vergangenen Wochen nämlich reichlich Hinweise zu Veranstaltungen im Spätsommer und Herbst bereit, die helfen, den Berufshorizont zu erweitern: Sei es, um zu den – derzeit besonders disruptiv auftretenden – Entwicklungen in der Branche auf dem Laufenden zu bleiben, sei es, um die eigene berufliche Entwicklung voranzubringen und sich vielleicht auch neue Tätigkeitsfelder zu erschließen.

Zudem möchten wir Sie noch einmal um Teilnahme an der großen branchenweiten Honorar- und Gehaltsumfrage bitten. Sollten Sie bisher noch keine Zeit dafür gefunden haben: Die Frist wurde bis zum 31. August verlängert. Damit tragen Sie zu einem möglichst differenzierten Abbild der Preise für qualifizierte Übersetzungs- und Dolmetschleistungen in Deutschland bei.

Ob Sie nun gerade eine sommerliche Auszeit genießen oder es beruflich heiß hergeht: Wir wünschen eine erfrischende und inspirierende Lektüre!

Geschäftige Grüße aus der Redaktion
Réka Maret

 

Aus dem Bundesvorstand

Verlängerung – noch bis 31. August teilnehmen:

Branchenweite Erhebung für den BDÜ Honorar- und Gehaltsspiegel

Zunächst ein herzliches Dankeschön an die rund 850 Kolleginnen und Kollegen, die den auf sie zutreffenden Fragebogen – für Selbstständige bzw. Angestellte – schon ausgefüllt haben und damit für eine möglichst breite Datenbasis sorgen! Allein die Rückmeldungen aus der freiberuflichen Tätigkeit bilden bisher bereits ein Marktvolumen von rund 35 Mio. Euro ab.

Trotz des erfreulichen Rücklaufs haben die Organisatoren beschlossen, die Teilnahmefrist um einen Monat zu verlängern, sodass alle – neben BDÜ-Mitgliedern auch all jene Kolleginnen und Kollegen außerhalb des Verbands, die in Deutschland mit qualifizierten Übersetzungs- und Dolmetschleistungen ihr Geld verdienen – noch bis 31. August die Gelegenheit haben, zu einem umfassenden und differenzierten Abbild der Marktsituation beizutragen.

Besonders wichtig: Um ein noch repräsentativeres Bild zu erhalten, werden noch mehr Angaben zu allen Sprachen jenseits der „Großen Vier“ (derzeit Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch) benötigt. Und damit sind nicht nur solche von anderen Kontinenten wie Arabisch, Chinesisch oder Japanisch gemeint, sondern beispielsweise auch Bulgarisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Rumänisch, Slowakisch, Polnisch, Tschechisch, Ungarisch, Portugiesisch, Schwedisch, Norwegisch, Finnisch, Türkisch. Bei Sprachen, die nur von vergleichsweise wenigen Kolleginnen und Kollegen abgedeckt werden, kommt es auf jeden Einzelnen an, damit verwertbare Ergebnisse zustande kommen. Also: Auf geht's!

Die Beantwortung der Fragen ist wie immer völlig anonym und dauert nicht länger als 10–15 Minuten: bdue.de/der-bdue#c47815

Zur Vorstellung der Ergebnisse ist übrigens diesmal neben dem Honorarspiegel auch eine frei zugängliche Online-Präsentation vorgesehen. Dazu wird selbstverständlich rechtzeitig informiert.


Gerichtsdolmetschergesetz: Gespräch im Bundesjustizministerium

Am 25. Juli konnte die Politische Geschäftsführerin des BDÜ Elvira Iannone gemeinsam mit Bundesreferent Public Affairs Ralf Lemster bei einem Arbeitstreffen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) einige kritische Entwicklungen bei der Umsetzung des seit 1. Januar geltenden Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG) in Landesrecht ansprechen. Dabei kam insbesondere die unterschiedliche Auslegung der für eine Beeidigung anzuerkennenden Prüfungen und (akademischen) Abschlüsse sowie das Streichen der im GDolmG festgelegten Übergangsfrist für die Erneuerung von bereits nach Landesrecht erteilten Beeidigungen (bis 31.12.2026, siehe BDÜ-Meldung) in einzelnen Bundesländern zur Sprache.

Auf verschiedene problematische Punkte wie die genaue Benennung der anzuerkennenden Prüfungen und die fehlende beziehungsweise unzureichende Prüfinfrastruktur in den Bundesländern hatte der BDÜ bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes u. a. in einem Positionspapier aufmerksam gemacht, da diese dem Ziel der bundesweiten Harmonisierung der Voraussetzungen für die Beeidigung mit hohen Qualitätsstandards zuwiderlaufen. Zudem blenden sie zum Teil bisherige Qualifizierungswege aus, was zu einem eklatanten Defizit an qualifizierten Kräften zu führen droht. Der BDÜ setzt sich deshalb für einen qualitätssichernden Bestandsschutz ein (siehe auch erste Forderung im Positionspapier), der die bisherige Qualifizierungsrealität stärker berücksichtigt.

Weiter konnten die BDÜ-Vertreter noch einmal die Position des Verbands zum Gebärdensprachdolmetschen (GSD) verdeutlichen. Hier wurde bereits in einem konstruktiven Austausch nach möglichen Lösungen gesucht.

Der Hoffnung auf eine grundlegende Novellierung des Gesetzes wurde allerdings eine Absage erteilt; umso mehr sind nun die BDÜ-Vertreterinnen und -Vertreter in den Landesverbänden gefordert, im Rahmen der konkreten Umsetzung auf Landesebene zu vernünftigen und praktikablen Lösungen zu kommen. Ebenso wichtig ist jedoch auch das Signal aus dem Bundesministerium, die Gespräche – auch zu weiteren die Justiz betreffenden Themen – auf jeden Fall fortzusetzen.


EU-Richtlinie zum Handel mit Maschinen wird zur EU-Verordnung

Die bisherige EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde aktualisiert und mit einer weiteren Richtlinie in die am 14. Juni veröffentlichte neue Verordnung (EU) 2023/1230 überführt. Darin sind die Anforderungen und Pflichten im Handel mit Maschinen(teilen) in und innerhalb der EU geregelt; sie betrifft damit Hersteller, Einführer und Händler. Als Verordnung gilt sie mit Inkrafttreten sofort EU-weit, da sie im Gegensatz zu Richtlinien nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Eine ganze Reihe von Artikeln der Verordnung, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten werden, bezieht sich darauf, dass alle relevanten Informationen und Dokumente in einer für den Nutzer bzw. die zuständige Behörde „leicht verständlichen Sprache“ zur Verfügung stehen müssen. In der jetzt auslaufenden EU-Richtlinie war an den entsprechenden Textstellen hingegen von Amtssprache die Rede. Was diese neue Formulierung konkret bedeutet und welche Auswirkungen das somit für die Übersetzungsbranche hat, dürfte erst mit der Veröffentlichung des zur Verordnung gehörenden Leitfadens der EU-Kommission bekannt werden. Sobald der BDÜ hierzu Genaueres erfährt, informiert er natürlich umgehend.


Zunehmender Preisdruck durch „kreative“ Abrechnungsmethoden

Mit wachsender Sorge und Missfallen beobachtet der BDÜ neue und „kreative“ Abrechnungsmethoden seitens Agenturkunden, mit denen diese versuchen, alle Vorteile der Nutzung sämtlicher verfügbarer Übersetzungstools (inklusive CAT und NMÜ) für sich zu beanspruchen. Nach der – einseitigen – Veränderung der Wortgewichtungen zu Ungunsten der Übersetzer oder auch Einbeziehung von internen Fuzzy Matches in diese Abrechnung taucht nun eine sogenannte „dynamische Abrechnung“ auf, bei der MTPE-Jobs (Machine Translation Post Editing) zwar im Vorfeld mit einem bestimmten Volumen beauftragt werden, die finale Honorarhöhe jedoch erst nachträglich nach der Anzahl der tatsächlich bearbeiteten Wörter ermittelt wird. Auf diese Weise werden Honorare nicht nur für Übersetzer unkalkulierbar, sondern völlig unauskömmlich, sofern die gleichen Wort-Tarife angesetzt werden wie für herkömmliches MTPE.

Der BDÜ lässt derzeit die Rechtmäßigkeit solcher nachträglichen Absenkungen juristisch überprüfen und bringt die Problematik auch auf europäischer Ebene bei FIT Europe (Regionalzentrum des Weltdachverbands Fédération Internationale des Traducteurs) für eine mögliches gemeinsames Vorgehen ein. Alle, denen ähnliches Gebaren seitens Agenturkunden begegnet, sind aufgerufen, entsprechende Beispiele als Grundlage für weitergehende Aktionen an den BDÜ-Bundesvorstand zu kommunizieren (bundesvorstand@bdue.de).


Exklusiv für Mitglieder: Der Bundesvorstand berichtet

Was macht eigentlich der Bundesvorstand? An welchen Themen wird gearbeitet, mit wem werden welche Gespräche geführt, an welchen Sitzungen und Tagungen nimmt der BDÜ teil, wie wird mit anderen Branchenverbänden auf nationaler und internationaler Ebene zusammengearbeitet? Und wo ist Unterstützung aus der Mitgliedschaft gefragt?

Um alle Verbandsmitglieder über die vielfältige Arbeit des Bundesvorstands auf dem Laufenden zu halten, informiert dieser im Mitgliederforum MeinBDÜ. Einfach mal reinschauen: Aus der Arbeit des Bundesvorstands.
 

Aus der BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft

Aktuelle Online-Seminare zu ausgewählten Themen

Aller guten Dinge ... Hattrick im August:

04.08.2023:
Die Prozessbeteiligten im italienischen Strafprozessrecht – Grundriss und Terminologie

15.+22.+29.08.2023:
WORD noch effizienter nutzen: Tabellen, Formatvorlagen, Markieren im Zusammenspiel
Kombi an 3 Terminen (s. o.)

30.08.2023:
Reihe Medizinisches Übersetzen:
Hormonsystem

Bei Verhinderung steht i. d. R. die Aufzeichnung der gebuchten Veranstaltung noch 8 Wochen danach zur Verfügung.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an info@bdue-fachverlag.de.

Stets aktuell informiert Sie auch der Newsletter des BDÜ Fachverlags.

Weitere praktische Seminar-Angebote im virtuellen Format – auch der BDÜ-Mitgliedsverbände – finden Sie unter BDÜ-Online-Seminare.


Nicht verpassen!

9. Tag der Sprachendienste: Wacher Geist für und mit NMÜ

Wie angekündigt richtet der BDÜ am 14. September speziell für angestellte Kolleginnen und Kollegen in Wirtschaft, Industrie und Institutionen zum neunten Mal den Tag der Sprachendienste aus. Reichlich Gelegenheit, von namhaften Referentinnen und Referenten im Frankfurter Spenerhaus mehr zum diesjährigen Schwerpunkt Neuronale Maschinelle Übersetzung (NMÜ) zu erfahren und sich dazu auszutauschen: von Anwendungen der NMÜ in weltweit tätigen NGOs über Praktisches zum Zusammenspiel von Mensch und Maschine bis hin zu den Kundenbeziehungen im Zeitalter der NMÜ.

Bei so viel konzentriertem Fachwissen darf der Ausgleich nicht fehlen: Neben Entspannungs- und Mobilisierungsübungen in den Pausen liefert ein Vortrag zum mentalen Stressmanagement wertvolle Tipps für Souveränität und Gelassenheit am Arbeitsplatz.

Und wer schon am Vortag anreist, kann sich bei einer gemeinsamen Besichtigung des neuen Altstadtviertels sowie anschließendem Get-together im Römer Bembel auf die Tagung einstimmen.

Ein Blick in das aktualisierte Programm lohnt sich – ebenso wie die Teilnahme!
Weitere Informationen und Anmeldung: seminare.bdue.de/5893

 

Aus der Branche

Termine * Termine * Termine * Termine * Termine * Termine

28.08.–01.09.2023
Idstein
Hochschule Fresenius
Sommerakademie Gebärdensprache
Kurse, Vorträge und Workshops zum Thema Gebärdensprache, Gebärdensprachkultur und Dolmetschen
° Info und Anmeldung: Klick auf Titel

16.09.2023
Bern (CH)
Organisiert von INTERPRET
Jährliche Fachtagung
Thema: Computer, Apps & Co. im interkulturellen Dolmetschen - was gibt es, was braucht es und wohin geht es?
° Anmeldeschluss: 27. August
° Info und Anmeldung: Klick auf Titel

16.+17.09.2023
Christchurch (NZ)
NZ Society of T & I
NZSTI National Conference
Theme: Overcoming Challenges - Creating Harmony. Focus on the vital role translators and interpreters play in reconciling differences by exploring how culture shapes people’s views, values, behaviours and worries, as well as their hopes and dreams.
° Info und Anmeldung: Klick auf Titel

21.09.2023
Brandenburg an der Havel
Für Unternehmerinnen
Womanpreneur® Kongress
Thema: Die dunkle Seite des Unternehmertums. Strategien für langfristigen Unternehmenserfolg. Keynote, Podiumsdiskussion, Austausch und Netzwerken.
° Für BDÜ-Mitglieder: 10 % Rabatt mit Code (siehe MeinBDÜ)
° Info und Anmeldung: Klick auf Titel

22.+23.09.2023
Besucherzentrum des Europäischen Parlaments (Brüssel) + online
Tag der Mehrsprachigkeit 2023
Live-Gespräche, Fragerunden und Workshops mit Übersetzern und Dolmetschern, Probekabine u.v.m.
° kostenlos
° Info und Anmeldung: Klick auf Titel

Ab März 2024
EU-Kommission / DGT
Brüssel + Luxemburg
Blue-Book-Praktika
5-monatige Traineeships in der Kategorie Übersetzung bei der Generaldirektion Übersetzung (DGT)
° Bewerbungsschluss: 31. August
° Info und Bewerbung: Klick auf Titel


Erfahrungen aus der Praxis für Studienarbeiten gefragt:

Doktorarbeit (ES-DE): Nutzung von NMÜ für Fachübersetzungen

Wie wirkt sich der Einsatz neuer Technologien wie der Neuronalen Maschinellen Übersetzung (NMÜ) auf Fachübersetzungen, insbesondere aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzen, aus? Antworten darauf soll eine Umfrage im Rahmen einer Doktorarbeit an der Universidad de Alcalá liefern. Die anonyme Beantwortung des Online-Fragebogens, der bis September oder Oktober offen bleiben soll, nimmt etwa 10 bis 15 Minuten in Anspruch. Mehr dazu in MeinBDÜ.

Seminararbeit: Erfolgreich selbstständig im Nebenberuf

Im Rahmen eines Master-Seminars an der TH Köln soll mit einer Umfrage herausgefunden werden, unter welchen Bedingungen eine nebenberufliche Selbstständigkeit mit Übersetzungen in Kombination mit einer Festanstellung erfolgreich gelingen kann. Die Umfrage richtet sich an Personen, die schon einmal nebenberuflich selbstständig als Übersetzer/-in gearbeitet haben oder es aktuell tun. Den Link zum nach Kategorisiert angelegten Online-Fragebogen gibt es in MeinBDÜ.


Schriftdolmetschen als zusätzliches Standbein?

Weiterbildung am SDI München – Rabatt für BDÜ-Mitglieder

Schriftdolmetschen bzw. Live-Untertitelung wird im Zeichen von Inklusion stark nachgefragt und eignet sich gerade neben dem Übersetzen oder Dolmetschen sehr gut als zusätzliches Leistungsangebot oder zur beruflichen Neuausrichtung.

Am SDI München startet am 22. September wieder eine 8-monatige Weiterbildung dazu. Der hybride Ansatz mit Präsenz- (vorwiegend am Wochenende) sowie Online-Modulen eignet sich besonders gut, um berufsbegleitend das eigene Portfolio zu erweitern. Die Weiterbildung umfasst Unterricht mit Dozenten, praktische Übungen, Coaching und Selbstlernen mit Feedback sowie Hospitationen bei realen Schriftdolmetsch-Einsätzen. Auf Wunsch kann die Fortbildung mit der allgemein anerkannten Prüfung zum/zur „SDI-zertifizierten Schriftdolmetscher/-in“ abgeschlossen werden (separate Anmeldung erforderlich).

BDÜ-Mitglieder erhalten 500 Euro Rabatt auf den Teilnahmepreis, der neben der speziellen Software auch die Online-Plattformgebühren während der Weiterbildung enthält. Dazu muss bei Anmeldung die BDÜ-Mitgliedschaft mit Mitgliedsnummer angegeben werden.

Nächster Online-Infotermin: 4. August
Ausführliche Informationen, die Anmeldung zum Infotermin, Kontaktmöglichkeiten bei Fragen und die Anmeldeformulare für die Weiterbildung selbst und mögliche Zusatzmodule bzw. für die Prüfung finden sich auf der Website:
www.sdi-muenchen.de/kurse/seminare-training/schriftdolmetschen


Neuer Masterstudiengang „Translation“ in Germersheim

Nachdem zum Sommersemester der entsprechende berufsqualifizierende Bachelorstudiengang gestartet ist, folgt nun ab dem Wintersemester der darauf aufbauende Master „Translation“ der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Der viersemestrige Studiengang zum Dolmetschen und Übersetzen des Fachbereichs Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft (FTSK) am Campus Germersheim berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Berufsfelds – etwa im Kontext von Künstlicher Intelligenz – und befähigt darüber hinaus zu einem weiterführenden Promotionsstudium. Zur Auswahl stehen 13 Arbeitssprachen: Arabisch, Chinesisch, Deutsch (als Fremdsprache), Englisch, Französisch, Italienisch, Neugriechisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.

Je nach gewähltem Schwerpunkt beschäftigen sich die Studierenden mit allen Aspekten des Übersetzens – in Form von Fachübersetzen, Übersetzungs- und Sprachmanagement, Literatur- und Medienübersetzen – oder des Dolmetschens im Sinne des Konferenz- oder Fachdolmetschens/Community Interpreting. Das Konferenzdolmetschen – bisher ein separater Masterstudiengang – wird künftig als dezidierter Studienschwerpunkt im Master Translation weitergeführt.

Bewerbungsschluss für den Start im Wintersemester ist der 1. September 2023.

Quelle und weiterführende Informationen: Pressemitteilung vom 21.07.2023


Dolmetschen für den Staat:

Offizielle Reglementierung im Vereinigten Königreich

Seit Kurzem sind sie im Vereinigten Königreich staatlich anerkannt: Dolmetscher, die im National Register of Public Service Interpreters (NRPSI) eingetragen und für staatliche Institutionen wie Justiz, Gesundheitswesen, Sozialdienste und sonstige Behörden tätig sind, gelten nun als „Accredited Professionals“. Für die Aufnahme ins NRPSI müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt bzw. entsprechende Qualifikationen nachgewiesen werden. Zudem verpflichten sich die Registrierten zur Einhaltung des Berufskodexes. Detailliert berichtet die Branchenplattform Slator (EN).

Ein ähnliches Ziel verfolgt auch der BDÜ mit seinen Forderungen nach dezidierten Qualifizierungsanforderungen und dem Schutz der Berufsbezeichnung für das Dolmetschen im Gesundheitswesen analog zum Gerichtsdolmetschen (siehe BDÜ-Forderungspapier).


Sprachmodelle und KI aus wissenschaftlichem Blickwinkel

Universität Zürich: Wir und ChatGPT – ein Interview

ChatGPT wird als künstliche Intelligenz über- und als Sprachmodell unterschätzt, sagt Noah Bubenhofer.

Im Interview diskutiert der Sprachwissenschaftler mit dem Philosophen Hans-Johann Glock und dem Computerlinguisten Rico Sennrich darüber, wie Chatbots Wissenschaft, Universität und Arbeitsalltag verändern könnten.

Interview auf der UZH-Website.

LLMs: Herausforderungen und Anwendungen aktuell

Aufgrund des rasanten Tempos in der Entwicklung sei es schwierig, noch zu bewältigende Probleme wie auch erfolgversprechende Anwendungen zu identifizieren, stellen mehrere Autoren eines Fachartikels zu Large Language Models (LLMs) fest, auf denen KI-Anwendungen wie ChatGPT basieren. In ihrem Artikel geben sie einen Abriss zum aktuellen wissenschaftlichen Stand: Challenges and Applications of Large Language Models (EN).

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