Umsetzung GDolmG: BDÜ e.V. fordert Klarstellungen und Planungssicherheit für Betroffene

Positionspapier des Verbands fokussiert auf 6 Ansatzpunkte für erforderliche Konkretisierungen im Gerichtsdolmetschergesetz vor Inkrafttreten am 1. Januar 2023  

Das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG), 2019 verabschiedet und im Juni 2021 konkretisiert, soll am 1. Januar 2023 in der Mehrzahl seiner Punkte in Kraft treten und regelt die Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscher neu. Ziel des Gesetzes ist es, die aktuell unbefriedigende Situation der unterschiedlichen Regelungen in den Landesgesetzen zu beseitigen und bundesweit einheitliche und hohe Standards für die „dauerhafte“ Beeidigung zu etablieren.

Der BDÜ begrüßt mit Blick auf die DIN ISO 20228 ausdrücklich die Schaffung einheitlicher Kriterien für den Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung. Der BDÜ steht der Befristung der Beeidigung positiv gegenüber ebenso wie dem Ansatz, keinen generellen Bestandsschutz vorzusehen. Allerdings weist das GDolmG Schwachpunkte auf, die bei der Umsetzung in Einzelfällen zu unzumutbaren Härten bzw. zu einer Verwässerung der ursprünglichen Ziele führen. Daher stellt der BDÜ in seinem Positionspapier 6 konkrete Forderungen zur Nachbesserung auf.

Da nach dem Gesetz spätestens Ende 2024 die bisherigen allgemeinen Vereidigungen ihre Gültigkeit verlieren sollen, ruft der BDÜ die Justiz insbesondere auf, die Betroffenen frühzeitig über die jeweils notwendigen Schritte für eine Neu-Beeidigung zu informieren.


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