Wie wird man Dolmetscher oder Übersetzer?

Die Staatliche Prüfung ist ein Weg der Qualifikation


Staatl. Prüfung

In einigen Bundesländern wird eine Staatliche Prüfung für Dolmetscher und/oder Übersetzer angeboten. Wer eine solche ablegt, darf die Bezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer” bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher” oder „Staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher” führen.

Staatliche Prüfungen werden auch für Sprachen angeboten, für die derzeit kein Dolmetscher- bzw. Übersetzerstudium möglich ist. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt für alle Sprachen entweder auf der Grundlage einer entsprechenden Ausbildung (z. B. an einer Fachakademie) oder von Nachweisen entsprechender Fremdsprachen- und Fachkenntnisse sowie drei Jahren Berufspraxis.

Eine bestandene staatliche Prüfung kann (ebenso wie ein Hochschulabschluss) als Grundlage für die Beeidigung vor Gericht dienen.

Die gemeinsamen Anforderungen und Regelungen zur Prüfung sind in der Rahmenvereinbarung zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer und Übersetzerinnen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und Dolmetscherinnen für Deutsche Gebärdensprache (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.12.2020) festgelegt.

 

Die Einzelheiten werden jeweils durch Landesrecht geregelt.
 

Prüfungsstellen nach Bundesländern

In den nachfolgend aufgeführten Bundesländern werden in den genannten Sprachen staatliche Prüfungen für Dolmetscher und/oder Übersetzer angeboten. Da die Konditionen bei den einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedlich sind, informieren Sie sich bitte bei den Prüfungsstellen selbst über Termine, Anmeldefristen, Voraussetzungen usw. Unter Umständen werden nicht alle aufgeführten Sprachen in jedem Jahr angeboten.

Baden-Württemberg

Karlsruhe

Sprachen:

Englisch, Französisch, Hindi, Punjabi, Spanisch, Urdu


Bayern

München

Sprachen:

Arabisch1, Chinesisch1, Dänisch1, Englisch, Estnisch1, Finnisch1, Französisch, Italienisch, Kroatisch1, Niederländisch1, Russisch, Spanisch, Türkisch1
1 wird nicht in jedem Jahr geprüft


Berlin

Sprachen:

Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Estnisch, Französisch, Italienisch, Isländisch, Japanisch, Katalanisch, Lettisch, Litauisch, Neugriechisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch
Hinweis: Zurzeit werden nur Prüfungen für Übersetzer/-innen durchgeführt.


Hessen

Darmstadt

Sprachen:

Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Englisch, Französisch, Georgisch, Hebräisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurmanci, Litauisch, Mazendonisch, Neugriechisch, Paschto, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Sorani, Spanisch, Thai, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch, Ukrainisch1
1 wird nicht in jedem Jahr geprüft

Hinweis:
In seltenen Sprachen, für die es in Deutschland keine Staatliche Prüfung gibt, kann ein ÜV durchgeführt werden. Das Verfahren dient der Feststellung der fachlichen und sprachlichen Eignung.
Die Bescheinigung des ÜV verliert ihre Gültigkeit, sobald in Deutschland eine Staatliche Prüfung für die jeweilige Sprache eingerichtet wird.


Mecklenburg-Vorpommern

Rostock

Sprachen:

Englisch, Finnisch, Französisch, Norwegisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Schwedisch


Saarland

Saarbrücken

Sprachen:

Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Türkisch1

1 wird nicht in jedem Jahr geprüft

Infos unter:

Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Hinweis: zweiter Punkt von unten


Sachsen

Leipzig

Sprachen:

Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch


Halle

Nur Durchführung von Feststellungsverfahren der fachlichen Eignung

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