Wie wird man Dolmetscher oder Übersetzer?
Die Staatliche Prüfung ist ein Weg der Qualifikation
In einigen Bundesländern wird eine Staatliche Prüfung für Dolmetscher und/oder Übersetzer angeboten. Wer eine solche ablegt, darf die Bezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer” bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher” oder „Staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher” führen.
Staatliche Prüfungen werden auch für Sprachen angeboten, für die derzeit kein Dolmetscher- bzw. Übersetzerstudium möglich ist. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt für alle Sprachen entweder auf der Grundlage einer entsprechenden Ausbildung (z. B. an einer Fachakademie) oder von Nachweisen entsprechender Fremdsprachen- und Fachkenntnisse sowie drei Jahren Berufspraxis.
Eine bestandene staatliche Prüfung kann (ebenso wie ein Hochschulabschluss) als Grundlage für die Beeidigung vor Gericht dienen.
Die gemeinsamen Anforderungen und Regelungen zur Prüfung sind in der Rahmenvereinbarung zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer und Übersetzerinnen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und Dolmetscherinnen für Deutsche Gebärdensprache (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.12.2020) festgelegt.
Die Einzelheiten werden jeweils durch Landesrecht geregelt.
Prüfungsstellen nach Bundesländern
In den nachfolgend aufgeführten Bundesländern werden in den genannten Sprachen staatliche Prüfungen für Dolmetscher und/oder Übersetzer angeboten. Da die Konditionen bei den einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedlich sind, informieren Sie sich bitte bei den Prüfungsstellen selbst über Termine, Anmeldefristen, Voraussetzungen usw. Unter Umständen werden nicht alle aufgeführten Sprachen in jedem Jahr angeboten.
Baden-Württemberg
Karlsruhe
Sprachen:
Englisch, Französisch, Hindi, Punjabi, Spanisch, Urdu
Infos unter:
Bayern
München
Sprachen:
Arabisch1, Chinesisch1, Dänisch1, Englisch, Estnisch1, Finnisch1, Französisch, Italienisch, Kroatisch1, Niederländisch1, Russisch, Spanisch, Türkisch1
1 wird nicht in jedem Jahr geprüft
Berlin
Sprachen:
Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Estnisch, Französisch, Italienisch, Isländisch, Japanisch, Katalanisch, Lettisch, Litauisch, Neugriechisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch
Hinweis: Zurzeit werden nur Prüfungen für Übersetzer/-innen durchgeführt.
Infos unter:
Hessen
Darmstadt
Sprachen:
Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Englisch, Französisch, Georgisch, Hebräisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurmanci, Litauisch, Mazendonisch, Neugriechisch, Paschto, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Sorani, Spanisch, Thai, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch, Ukrainisch1
1 wird nicht in jedem Jahr geprüft
Hinweis:
In seltenen Sprachen, für die es in Deutschland keine Staatliche Prüfung gibt, kann ein ÜV durchgeführt werden. Das Verfahren dient der Feststellung der fachlichen und sprachlichen Eignung.
Die Bescheinigung des ÜV verliert ihre Gültigkeit, sobald in Deutschland eine Staatliche Prüfung für die jeweilige Sprache eingerichtet wird.
Infos unter:
Mecklenburg-Vorpommern
Rostock
Sprachen:
Englisch, Finnisch, Französisch, Norwegisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Schwedisch
Saarland
Saarbrücken
Sprachen:
Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Türkisch1
1 wird nicht in jedem Jahr geprüft
Infos unter:
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Hinweis: zweiter Punkt von unten
Sachsen
Leipzig
Sprachen:
Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch
Halle
Nur Durchführung von Feststellungsverfahren der fachlichen Eignung