Wie viel kostet eine Übersetzung?
Und mit welchen Kosten muss ich beim Buchen eines Dolmetschers rechnen?
Für alle Leistungen gilt:
Preisverhandlungen sollten stets im Vorfeld geführt und der Auftrag mit möglichst präzisen Honorarfestlegungen erteilt werden. So vermeiden beide Seiten nachträglichen Streit um das fällige Honorar.
Wichtig:
Der BDÜ ist aus kartellrechtlichen Gründen nicht befugt, Honorarempfehlungen abzugeben.
Die Preisgestaltung ist stets Verhandlungssache und hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise: Schwierigkeitsgrad inhaltlich (Fachgebiet, Terminologie)
Schwierigkeitsgrad technisch (Lesbarkeit, Softwareanforderungen usw.)
Termin (Normal-/Eilauftrag)
Preisgestaltung Übersetzung
Abrechnung nach Normzeilen
Eine Normzeile besteht aus 50-55 Zeichen einschließlich Leerzeichen (je nach Berechnungsgrundlage). Vorzugsweise wird der Abrechnung der übersetzte Text (Zieltext) zugrunde gelegt. Ein Angebot kann aber auch auf dem zu übersetzenden Text (Ausgangstext) basieren, sofern dieser in einem zählbaren Format zur Verfügung steht. Auch die Vereinbarung eines Festpreises ist auf dieser Grundlage möglich. Für die Ermittlung der Zeilenzahl gibt es spezielle Zeilenzählprogramme.
Abrechnung nach Wörtern
In manchen anderen Ländern werden Übersetzungen nicht nach Zeilen, sondern nach Wörtern abgerechnet. Für Übersetzungen aus dem oder ins Deutsche ist diese Methode jedoch weniger geeignet. Grund sind die langen zusammengesetzten Wörter, die insbesondere für deutsche Fachtexte typisch sind (z.B. „Punktschweißroboter”, „Einkommensteuer-Durchführungsverordnung” oder auch „Arbeitnehmer-Entsendegesetz”). Deshalb hat sich für Übersetzungen aus der oder in die deutsche Sprache die Abrechnung nach Normzeilen im Zieltext weitgehend durchgesetzt.
Abrechnung nach Seiten
Bei einer Abrechnung nach Seiten ist zwischen nicht-literarischen und literarischen Übersetzungen (s.u.) zu unterscheiden.
Im nicht-literarischen Bereich existieren verschiedene Berechnungsmodelle für Normseiten. Zugrunde gelegt werden 30 Zeilen, und je nach Normzeilendefinition (siehe oben) ergeben sich zwischen 1500 und 1650 Zeichen pro Seite.
Eilzuschläge
Bei Übersetzungen, die sehr schnell oder übers Wochenende angefertigt werden müssen, fällt unter Umständen ein höherer Zeilenpreis oder ein Eil- bzw. Wochenendzuschlag an, der im Einzelfall zu verhandeln ist.
Zusatzleistungen nach Stundenaufwand
Leistungen wie Korrekturlesen, das Überarbeiten von Übersetzungen oder auch Übersetzungen mit erhöhtem Formatierungsaufwand werden in der Regel nach Stundensätzen abgerechnet, da sich der Aufwand in Zeilenpreisen schwer kalkulieren lässt.
Literaturübersetzungen
Übersetzungen von fiktionaler und nicht-fiktionaler Literatur, die Verlage in Auftrag geben, werden nach (literarischen) Normseiten im Zieltext vergütet. Eine solche Normseite besteht aus maximal 30 Zeilen mit maximal 60 Anschlägen; jede angefangene Seite wird voll abgerechnet, unabhängig davon, wie sie gefüllt ist. Außerdem ist eine Beteiligung der Übersetzerinnen und Übersetzer an den Buchverkäufen üblich. Nähere Informationen hierzu gibt es beim Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ).
Bei der Zusammenarbeit mit Selfpublishern findet die Abrechnung nach Normseiten jedoch meist keine Anwendung; gängig ist eine Kalkulation der Übersetzungskosten auf der Basis von Wortpreisen im Ausgangstext.
Übersetzungen für Gerichte und Behörden
Für Übersetzungen im gerichtlich-behördlichen Bereich sind die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) maßgeblich.
Preisgestaltung Dolmetschen
Tagessätze
Für Dolmetschleistungen auf Konferenzen, Messen, Betriebsführungen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen werden Tagessätze berechnet.
Vorbereitungszeit
Grund ist die zeitintensive Vor- und Nachbereitung, die der Dolmetscher für eine angemessene Dolmetschleistung aufwendet. Deshalb werden auch für relativ kurze, aber vorbereitungsintensive Dolmetscheinsätze wie z.B. bei notariellen Beurkundungen oder Eheschließungen in der Regel normale Sätze in Rechnung gestellt.
Zusatzkosten
Zusätzlich zu der reinen Dolmetschleistung sind Fahrt- und Wartezeiten sowie die entsprechenden Fahrtkosten zu vergüten.
Dolmetschen bei Gerichten und Behörden
Auch hier gilt: Die Vergütung von Dolmetscheinsätzen von gerichtlich-behördlichen Auftraggebern richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Weitere Informationen zu Abrechnung von Dolmetschleistungen finden Sie:
- auf der Website des Verbands der Konferenzdolmetscher im BDÜ
- im Glossar Dolmetschen von A - Z