„Kleinere“ Zivilverfahren sollen voll digitalisiert werden – BDÜ fordert Beteiligung in der Pilotphase

Verfahrensabläufe und Informationen neu denken / Zunächst auf Probe und mit Evaluierung / BDÜ-Forderung: Einbeziehung von Sprachmittlungsexperten bei Erprobung und weitere Vorschläge

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat zur Umsetzung eines Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) vorgelegt, zu dem der BDÜ wie erbeten fristgerecht Stellung bezogen hat. An pilotierenden Gerichten soll ausprobiert werden können, wie „kleinere“ Zivilverfahren – Geldforderungen bis 5.000 Euro und sog. Massenverfahren (Fluggastrechte) – mithilfe der Digitalisierung effizienter gestalten werden können. Gleichzeitig sollen dann Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche einfacher geltend machen können, weil Wert auf Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit gelegt werden soll. Mit dem geplanten Gesetz soll den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet werden, dies in sog. Reallaboren zu erproben. Nach einer Zwischen- und Abschlussevaluierung nach jeweils 4 Jahren soll diese Art von Verfahren nach 10 Jahren in einem erprobten Ablauf und im bundeseinheitlichen Justizportal verstetigt und an die bestehende technische Infrastruktur angebunden werden.

In seiner Stellungnahme fordert der BDÜ, in die Erprobungsprozesse einbezogen zu werden, um die Abläufe im Interesse einer vielsprachigen Gesellschaft mitgestalten zu können („Deutschland ist ein Land mit Migrationshintergrund" – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier während seines Staatsbesuchs in Istanbul im April 2024). Der Verband schließt sich den Forderungen von Justiz und Anwaltschaft an, dass diese elektronische Kommunikation nicht „lediglich die Papierwelt abbilden kann“, sondern Verfahrensabläufe neu gedacht werden müssen. In diesem Sinne unterbreitet der BDÜ Vorschläge, wie Mehrsprachigkeit zur Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit beitragen kann.

Der Verband weist darüber hinaus auf die Gesundheitsrisiken beim Ferndolmetschen hin und fordert zudem erneut die Einrichtung eines „besonderen elektronischen Postfachs“ für Übersetzer und Dolmetscher, um mit den anderen Berufsgruppen im Bereich Justiz gleichgestellt kommunizieren zu können.

Weiterführende Informationen:

Download Stellungnahme BDÜ zum Referentenentwurf (12.07.2024)

Download Referentenentwurf des BMJ (11.06.2024)

Weitere Informationen des BMJ zum Gesetzesvorhaben


Update 18.10.2024:

Nachdem der Deutsche Bundestag den Regierungsentwurf zum OVErpG in 1. Lesung beraten und dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet hat, Dolmetscher und Übersetzer bzw. die Forderungen des BDÜ zum Referentenentwurf (siehe oben) allerdings nach wie vor nicht berücksichtigt sind, hat der BDÜ auch zum Regierungsentwurf eine Stellungnahme eingereicht und fordert erneut die Einbeziehung von Sprachmittlungsexperten in die Entwicklungs- und Erprobungsphase, damit den bereits mehrfach genannten Voraussetzungen für reibungslose mehrsprachige Online-Verfahren von Anfang an Rechnung getragen wird.

Download Stellungnahme BDÜ zum Regierungsentwurf (18.10.2024)

Download Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/13082, 30.09.2024)

Weitere Informationen zum Gesetzesvorhaben


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