„Kleinere“ Zivilverfahren sollen voll digitalisiert werden – BDÜ fordert Beteiligung in der Pilotphase

Verfahrensabläufe und Informationen neu denken / Zunächst auf Probe und mit Evaluierung / BDÜ-Forderung: Einbeziehung von Sprachmittlungsexperten bei Erprobung und weitere Vorschläge

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat zur Umsetzung eines Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) vorgelegt, zu dem der BDÜ wie erbeten fristgerecht Stellung bezogen hat. An pilotierenden Gerichten soll ausprobiert werden können, wie „kleinere“ Zivilverfahren – Geldforderungen bis 5.000 € und sog. Massenverfahren (Fluggastrechte) – mithilfe der Digitalisierung effizienter gestalten werden können. Gleichzeitig sollen dann Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche einfacher geltend machen können, weil Wert auf Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit gelegt werden soll. Mit dem geplanten Gesetz soll den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet werden, dies in sog. Reallaboren zu erproben. Nach einer Zwischen- und Abschlussevaluierung nach jeweils 4 Jahren soll diese Art von Verfahren nach 10 Jahren in einem erprobten Ablauf und im bundeseinheitlichen Justizportal verstetigt und an die bestehende technische Infrastruktur angebunden werden.

In seiner Stellungnahme fordert der BDÜ, in die Erprobungsprozesse einbezogen zu werden, um die Abläufe im Interesse einer vielsprachigen Gesellschaft mitgestalten zu können („Deutschland ist ein Land mit Migrationshintergrund" – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier während seines Staatsbesuchs in Istanbul im April 2024). Der Verband schließt sich den Forderungen von Justiz und Anwaltschaft an, dass diese elektronische Kommunikation nicht „lediglich die Papierwelt abbilden kann“, sondern Verfahrensabläufe neu gedacht werden müssen. In diesem Sinne unterbreitet der BDÜ Vorschläge, wie Mehrsprachigkeit zur Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit beitragen kann.

Der Verband weist darüber hinaus auf die Gesundheitsrisiken beim Ferndolmetschen hin und fordert zudem erneut die Einrichtung eines „besonderen elektronischen Postfachs“ für Übersetzer und Dolmetscher, um mit den anderen Berufsgruppen im Bereich Justiz gleichgestellt kommunizieren zu können.

 

Download Stellungnahme BDÜ zum Referentenentwurf (12.07.2024)

Download Referentenentwurf des BMJ (11.06.2024)

Weitere Informationen des BMJ zum Gesetzesvorhaben

 


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