Anhörung Rechtsausschuss: Übersetzerverbände fordern angemessene Vergütung durch die Justiz

Lindemann fordert außerdem, die Vergütungsvereinbarungen von Justizbehörden mit Dolmetschern und Übersetzern nach § 14 JVEG abzuschaffen. Die bisherige Praxis zeige, dass die darin vereinbarten Honorare die gesetzlichen Sätze teilweise um mehr als 50 Prozent unterschreiten. „Der vorliegende Entwurf verpasst in weiten Teilen die Chance, notwendige Veränderungen herbeizuführen.“ Die vorgesehenen Regelungen trügen zu einem Abwandern qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer in andere Tätigkeitsfelder bei. Die Berufsverbände befürchten, dass zunehmend Laien als Dolmetscher und Übersetzer zum Einsatz kommen – mit negativen Konsequenzen für alle Verfahrensbeteiligte. Ohne rechtssichere Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen können die Verfahrensrechte der Betroffenen nicht sichergestellt werden. Lindemann: „Das ist eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit.“

Jeder Beteiligte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen Dolmetscher oder Übersetzer, wenn er der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Die Kosten dafür trägt der Staat. Der Verband schätzt, dass in jedem fünften Verfahren in Deutschland ein Dolmetscher oder Übersetzer im Einsatz ist. Etwa 20.000 allgemein beeidigte beziehungsweise „öffentlich bestellte“ oder „allgemein ermächtigte“ – die Bezeichnung variiert nach Bundesland – Dolmetscher und Übersetzer gibt es in Deutschland.

Eine E-Petition der Übersetzerverbände zum Thema „Rechtspflegekosten - Erhöhung der Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer“ können Unterstützer bis 26. März auf der Website des Deutschen Bundestages online mitzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_11/_15/Petition_37857.html

Hintergrundinformationen für Journalisten: Die Stellungnahme von André Lindemann und den anderen Sachverständigen der öffentlichen Anhörung im Wortlaut: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/42_2__KostRMoG/04_Stellungnahmen/index.html . Das Statement von André Lindemann vom 13. März 2013 ist im Online-Pressebereich unter www.bdue.de/presse zu finden.

Der Gesetzentwurf zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/42_2__KostRMoG/01_Gesetzentwurf.pdf, hier insbesondere Art. 7 des Gesetzentwurfs (s. 161 ff.)

Ein Artikel mit Details zu den Honoraren auf mediafon.net (verdi): http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=513f797972304&akt=news_allgemein&view=&lang=1&view=&si=514052ff775bf&lang=1


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