Schiedsspruch zum Ausschluss des BDÜ LV Nord e.V. aus dem BDÜ e.V.

Schiedsrichter hebt Ausschließungsbeschluss auf / umfangreiche Begründung bestätigt jedoch zugrundeliegende Pflichtverletzungen und Regelverstöße durch den LV-Nord-Vorstand / BDÜ e.V. und Mitgliedsverbände fokussieren Kräfte auf Fortführung der vielschichtigen Verbandsarbeit

17 Monate nach der mündlichen Verhandlung im Schiedsverfahren vor der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit) zum Ausschluss des BDÜ LV Nord e.V. aus dem BDÜ e.V. (siehe dazu BDÜ-Meldung) wurde den Parteien nun der schriftliche Schiedsspruch mit Begründung übermittelt.

Das umfangreiche Dokument geht detailliert noch einmal auf den Sachverhalt und das gesamte Verfahren ein. Der Schiedsrichter erklärt darin, dass er die Auffassung des Schiedsbeklagten (BDÜ e.V.) über das Vorliegen pflichtwidriger Handlungen und sonstiger Pflichtverletzungen sowie Regelverstöße durch Mitglieder des BDÜ-Nord-Vorstands, die für den BDÜ e.V. und die ausschließenden Mitgliedsverbände die Grundlage für ihren Ausschließungsbeschluss waren, teilt. Ebenso bestätigt er, dass der BDÜ e.V. und die ausschließenden Mitgliedsverbände alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zur Lösung des Konflikts ergriffen haben und es – aufgrund der in der Satzung nicht vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten für Verfehlungen von Einzelmitgliedern durch den Dachverband oder andere Mitgliedsverbände – keine weitere Handhabe zur Lösung der Situation gab.

Dennoch wurde der Klage des BDÜ LV Nord e.V. stattgegeben und der Ausschließungsbeschluss aufgehoben, mit der Begründung, es sei „unverhältnismäßig, einen Regionalverband mit mehreren hundert Mitgliedern aus einem Dachverband auszuschließen, weil letzterem das Durchgriffsrecht zur Sanktionierung von Mitgliedern des Mitgliedsverbandes fehlt. Das fehlende Durchgriffsrecht des Schiedsbeklagten kann daher im Ergebnis jedenfalls in diesem Fall nicht durch den Ausschluss des Schiedsklägers ersetzt werden.“

Der BDÜ e.V. und die den Ausschluss mittragenden Mitgliedsverbände akzeptieren diese Entscheidung auch und insbesondere vor dem Hintergrund, dass es den Verbänden beim Ausschließungsbeschluss nie um einen Ausschluss nicht involvierter Einzelmitglieder ging.

Um die Angelegenheit, die nun fast zweieinhalb Jahre lang viele Kräfte auf allen Seiten im Verband gebunden hat, transparent abzuschließen, steht den BDÜ-Mitgliedern – und ausschließlich ihnen – der Richterspruch inklusive Urteilsbegründung DSGVO-konform im verbandsinternen Mitgliederforum zur Einsicht zur Verfügung.

Der BDÜ e.V. und die Gemeinschaft der Mitgliedsverbände hoffen, dass mit der Anerkennung des Schiedsspruchs nun wieder zu einer konstruktiven Verbandsarbeit zurückgefunden werden kann, die auf gegenseitigem Respekt, aber auch auf der Kenntnis aller notwendigen Rechte und Pflichten aller im Verband beruht.


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