OPS-Kodierung für Gebärdensprachdolmetscher im stationären Bereich

„Es fehlte bisher eine OPS-Kodierung, um den stationären Einsatz der Gebärdensprachdolmetscher im Rahmen von Fallpauschalen zu dokumentieren und darauf basierend zu kalkulieren“, so Isabel Scherer, Bundesreferentin für Gebärdensprachdolmetscher im BDÜ und selbst Gebärdensprachdolmetscherin. „So folgten oft langwierige Prozesse bis zur Begleichung der Rechnungsbeiträge. Die schwierige Abrechnungslage stellte bisweilen eine Hürde dar, die den von allen Seiten begrüßten Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern gefährdete.“ Die OPS-Kodierung ist für Scherer ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: „Die neue OPS-Kodierung ist ein weiterer wesentlicher Meilenstein, um Barrierefreiheit für hörgeschädigte Patienten im stationären Bereich herzustellen, von der auf kommunikativer Ebene auch die Ärzte mit ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungspflicht profitieren.“

Kommunikationsprobleme im medizinischen Bereich können die Gesundheit gefährden. Eine funktionierende Verständigung zwischen Arzt und Patient ist unverzichtbar für eine erfolgreiche Anamnese, Untersuchung und Behandlung. Dies ist nicht nur die Basis für die Arbeit von Gebärdensprachdolmetschern, sondern auch von „Lautsprachendolmetschern“. Diese Dolmetscher übertragen im Fall von fremdsprachigen Patienten das gesprochene Wort von einer Sprache in die andere Sprache. Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer setzt sich seit vielen Jahren für die Anerkennung der Leistungen von Dolmetschern im Gesundheitswesen ein. Der Verband fordert, dass künftig auch die Leistungen der Lautsprachendolmetscher eine Kassenleistung sein sollten.

Die neue OPS-Kodierung für Gebärdensprachdolmetscher ist auf der Website des DIMDI in Kapitel 9, Ergänzende Maßnahmen, Präventive und ergänzende kommunikative Maßnahmen, zu finden: www.dimdi.de/static/de/klassi/ops/kodesuche/onlinefassungen/opshtml2014/block-9-50...9-51.htm. Ab Februar 2014 können Interessierte ein BDÜ-Merkblatt für Ärzte und Fachpersonal zur OPS-Kodierung kostenfrei per E-Mail anfordern: info(at)bdue.de.

Über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.:
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) ist mit über 7.000 Mitgliedern der größte deutsche Berufsverband der Branche. Er repräsentiert etwa 80 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland und vertritt seit 1955 deren Interessen. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder mussten vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Qualifikation für den Beruf nachweisen. Die Mitgliederdatenbank des BDÜ im Internet hilft bei der Suche nach Dolmetschern und Übersetzern für mehr als 80 Sprachen, darunter auch die Gebärdensprache (www.bdue.de).


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