Qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer auch für Flüchtlinge

(Berlin, 17. Mai 2016) Dolmetscher sind in letzter Zeit im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Um ähnlichen Fällen wie den berichteten, wonach unbewusst oder sogar willentlich Aussagen von Betroffenen falsch übertragen wurden, vorzubeugen, fordert der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) nachdrücklich den Einsatz von qualifizierten und ausgebildeten Dolmetschern und Übersetzern auch im Asyl- bzw. im nachgelagerten Sozialverwaltungsverfahren. Grundsätzlich gilt dies für alle rechtlich relevanten sowie Leib und Leben betreffenden Belange.

Aus verschiedenen Gründen wird allerdings viel zu oft auf Laiensprachmittler zurückgegriffen. Diese, teilweise über sog. „Pools“ beauftragt, engagieren sich meist mit großem Enthusiasmus für eine geringe Aufwandsentschädigung oder gar ehrenamtlich, um den Flüchtlingen den Zugang zur neuen Kultur zu erleichtern. Jedoch haben sie in den seltensten Fällen eine sprachlich und fachlich fundierte Ausbildung, sodass sie den hohen Anforderungen des Dolmetscherberufs weder in der Sache noch auf die Situation bezogen, also bspw. hinsichtlich Neutralität oder psychologischer Belastung, gewachsen sind. Sachlich und fachsprachlich richtige sowie nicht zuletzt auch für alle Seiten rechtssichere Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen mit dem Wissen um die beidseitigen kulturellen Besonderheiten können nur professionelle Sprachdienstleister erbringen.

Der BDÜ begrüßt es daher sehr, dass im vorliegenden Entwurf zum neuen Integrationsgesetz Dolmetscher und Übersetzer explizit genannt werden. Da die Berufsbezeichnungen jedoch nicht geschützt sind und um Missstände, von denen immer wieder in den Medien und von Betroffenen berichtet wird, zu vermeiden, empfiehlt der Verband dem Gesetzgeber dringend, hier zu präzisieren und Mindestanforderungen, ggf. auch je nach fachlichem Einsatzgebiet, an die heranzuziehenden Dolmetscher und Übersetzer zu formulieren. Diese und weitere Empfehlungen des Fachverbands finden sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (www.bdue.de/positionspapiere)

Als größter deutscher Berufsverband der Branche mit mehr als 7500 Mitgliedern, für deren Aufnahme strenge Kriterien hinsichtlich der beruflichen Qualifikation gelten und die sich einem eigenen Berufs- und Ehrenkodex verpflichten, hat der BDÜ verschiedene Initiativen lanciert, die zu einem qualitativ hochstehenden und den unterschiedlichen Anforderungen genügenden Angebot an Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen beitragen sollen. In diesem Sinne setzt er sich auch für entsprechende Studiengänge sowie Ausbildungs- und Abschlussmöglichkeiten an den einschlägigen Hochschulen und Fachinstituten ein.

 

Über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.:

Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) ist mit über 7.500 Mitgliedern der größte deutsche Berufsverband der Branche. Er repräsentiert etwa 80 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland und vertritt seit 1955 deren Interessen. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder müssen vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Qualifikation für den Beruf nachweisen. Die Mitgliederdatenbank im Internet hilft bei der Suche nach Dolmetschern und Übersetzern für mehr als 80 Sprachen und zahlreiche Fachgebiete (www.bdue.de).

 

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