Wie wird man Dolmetscher oder Übersetzer?
Die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer ist ein Weg der Qualifikation
Die von den Industrie- und Handelskammern angebotene Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin richtet sich an Interessenten, die bereits translatorische Fertigkeiten sowie wirtschaftsbezogene und fremdsprachliche Kenntnisse vorweisen können.
Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen und die dafür zu erbringenden Nachweise sind in § 3 der Übersetzerprüfungsverordnung (ÜbPrV) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 8. Mai 2017 geregelt.
Aktuell wird die Prüfung hier angeboten:
Hinweis:
Die obenstehende Übersicht wurde gründlich recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt (Stand Februar 2025). Für die Aktualität und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.