Häufig gestellte Fragen

Was sollte man als Auftraggeber für Übersetzungs- oder Dolmetschleistungen wissen?


Mit jeder Übersetzung und jedem Dolmetschauftrag, den Sie für Ihr Unternehmen vergeben, vertrauen Sie Ihre Außenwirkung Dritten an. Daher ist es besonders wichtig, dass die Qualität der Übersetzungs- und Dolmetschleistung stimmt.

„Übersetzer” und „Dolmetscher” sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Im BDÜ haben alle Mitglieder vor der Aufnahme in den Berufsverband eine einschlägige Ausbildung bzw. Berufserfahrung nachgewiesen. Sie sind sprachlich und fachlich qualifiziert und wissen, worauf es ankommt, damit Ihre Informationen die gewünschte Zielgruppe oder den gewünschten Gesprächspartner im In- und Ausland erreichen.

Wir unterstützen Auftraggeber bei der Suche nach ausgebildeten Übersetzern und Dolmetschern mit einer Vielzahl nützlicher Instrumente:

  • Suchen Sie gezielt nach qualifizierten Übersetzern und Dolmetschern in unserer Onlinedatenbank.
  • Anbieter seltener Sprachen finden Sie in unserem entsprechenden Verzeichnis.
  • In unseren Fachlisten finden Sie Spezialisten für bestimmte Fachthemen.

So, wie Sie in Ihrem Unternehmen Wert darauf legen, Fachleute für Ihr Spezialgebiet zu beschäftigen, ist auch bei Sprachexperten die Spezialisierung eine wichtige Voraussetzung für qualitativ hochwertige Leistungen, vor allem in den häufig vorkommenden Sprachen. Je präziser Sie Ihre Anforderungen definieren, umso genauer werden Ihnen in der Ergebnisliste jene Kolleginnen und Kollegen angezeigt, die über die beste Qualifikation für Ihren Bedarf verfügen.

So sind z. B. Übersetzen und Dolmetschen zwei ganz verschiedene Tätigkeiten, die nicht alle gleichermaßen beherrschen. Auch in der Muttersprache wird niemand in gleichem Maße die Fachsprache von Herzchirurgen und Solartechnikern beherrschen. Gleiches gilt für die Fremdsprache.

Wählen Sie für eine reibungslose Auftragsabwicklung daher Dienstleister, die bereits über Erfahrungen in Ihrem speziellen Fachgebiet verfügen.

Der BDÜ hat für solche Fragen einen Leitfaden für den Einkauf von Sprachdienstleistungen zusammengestellt. Wenn Sie einen geeigneten Übersetzer oder Dolmetscher gefunden haben, schildern Sie genau den Umfang, die gewünschte Sprach- und Fachrichtung und den Abgabe- bzw. Veranstaltungstermin.

Haben Sie den Auftrag erteilt, sollten Sie dem Übersetzer oder Dolmetscher alle Informationen zur Verfügung stellen, die zum Verständnis des Themas erforderlich sind. Ein fachlicher Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen ist wichtig, um Fragen zu klären und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Je besser der Übersetzer oder Dolmetscher über Ihre Erwartungen und Ihr Thema informiert ist, desto genauer kann er seine Arbeit auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Mehr erfahren

Insbesondere bei Fachübersetzungen und Werbetexten gilt: Übersetzen ist nicht gleich Abschreiben in einer Fremdsprache! Je spezifischer Ihr Ausgangstext angelegt ist, je mehr Fachbegriffe und sprachliche Bilder er enthält, umso größer ist der Aufwand für Recherche und kulturelle Adaptation.

Als Faustregel – die allerdings nur einer groben Orientierung dienen kann – planen Sie bitte mindestens einen Arbeitstag pro 10 Normseiten Text ein.

Soll es schneller gehen, müssen Sie damit rechnen, dass das erzielte Ergebnis möglicherweise nicht die erwartete Qualität aufweist. Für Texte, die für eine Veröffentlichung bestimmt sind, gilt dies in ganz besonderem Maße. Wenn die Zeit dennoch drängt, besteht zwar die Möglichkeit, eine Übersetzung von mehreren Übersetzern parallel anfertigen zu lassen. Dem Vorteil der Zeitersparnis steht in diesem Fall aber ein gravierender Nachteil gegenüber: Eine so angefertigte Übersetzung ist immer in gewisser Weise uneinheitlich, wirkt nicht wie aus einem Guss. Also sollte sie anschließend lektoriert werden – auch dafür ist Zeit erforderlich.

Daher unser Rat:
Planen Sie Übersetzungen rechtzeitig vor dem Messetermin, den Vertragsverhandlungen, dem gewünschten Erscheinungstermin usw.

Das ist verschieden und hängt von den konkreten Gegebenheiten jedes Auftrages ab:

Als Faustregel gilt: Alle Texte, bei denen es um sprachliche Feinheiten geht – neben der Belletristik betrifft das vor allem Werbetexte – sollten möglichst von einem Muttersprachler übertragen werden.

Bei reinen Fachtexten, wie z. B. Bedienungsanleitungen, hingegen spielt die Muttersprache des Übersetzers eine eher untergeordnete Rolle. Hier kann es sogar von Vorteil sein, wenn die Ausgangssprache die Muttersprache des Übersetzers ist, sodass inhaltliche Nuancen zunächst besonders korrekt erfasst und dann erst übertragen werden.

Dolmetscher übertragen die gesprochene Rede häufig in beiden Richtungen. Bei großen Veranstaltungen ist es aber auch durchaus üblich, gemischte Teams zusammenzustellen, sodass die Zuhörer ihre jeweilige Sprache auch in muttersprachlicher Artikulation hören.

Mehr dazu finden Sie in unserem Downloadbereich.

Aus kartellrechtlichen Gründen ist es dem BDÜ nicht gestattet, eine Honorarordnung aufzustellen oder Honorarempfehlungen abzugeben. Die Sprachdienstleister legen ihre Honorare daher individuell selbst fest.

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