Wie wird man Dolmetscher oder Übersetzer?
Die Staatliche Prüfung ist ein Weg der Qualifikation
In einigen Bundesländern wird eine Staatliche Prüfung zum Dolmetschen und/oder Übersetzen angeboten. Wer eine solche ablegt, darf die Bezeichnung „Staatlich geprüfte Übersetzerin” bzw. „Staatliche geprüfter Übersetzer”, „Staatlich geprüfte Dolmetscherin” bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher” oder „Staatlich geprüfte Dolmetscherin für Deutsche Gebärdensprache“ bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache“ führen. Eine bestandene Staatliche Prüfung kann als Grundlage für die Beeidigung vor Gericht dienen.
Staatliche Prüfungen werden auch für Sprachen angeboten, für die derzeit kein Dolmetsch- bzw. Übersetzungsstudium möglich ist. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt für alle Sprachen entweder auf der Grundlage einer entsprechenden Ausbildung oder von Nachweisen entsprechender Fremdsprachen- und Fachkenntnisse sowie drei Jahren Berufspraxis.
Vorbereitung auf die Staatliche Prüfung
An den bayerischen Fachakademien kann eine geregelte Präsenzausbildung absolviert werden, die mit der Staatlichen Prüfung abschließt.
Außerdem bieten folgende private Bildungseinrichtungen (Online-)Vorbereitungskurse an. Für nähere Informationen zu Kursangeboten und möglichen Sprachkombinationen kontaktieren Sie bitte das entprechende Ausbildungsinstitut.
AKAD University
Online-Lehrgang (mit geringem Präsenzanteil) zur Vorbereitung auf die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen bzw. Übersetzer
Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln
Vorbereitung auf die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sowie für Dolmetscherinnen und Dolmetscher
Auch der BDÜ bietet regelmäßig entsprechende Vorbereitungsveranstaltungen an, die allerdings sprachübergreifend sind. Außerdem können auch Fortbildungen in bestimmten Teilbereichen und Fachgebieten für die Vorbereitung auf die Staatliche Prüfung nützlich sein.
Ablegen der Staatlichen Prüfung
Die gemeinsamen Anforderungen und Regelungen zur Prüfung sind in der Rahmenvereinbarung zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer und Übersetzerinnen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und Dolmetscherinnen für Deutsche Gebärdensprache (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.12.2020, i. d. F. vom 09.06.2022) festgelegt.
Die Einzelheiten werden jeweils durch Landesrecht geregelt.
In den nachfolgend aufgeführten Bundesländern werden in den genannten Sprachen Staatliche Prüfungen für Dolmetscher/-innen und/oder Übersetzer/-innen angeboten. Da die Konditionen bei den einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedlich sind, informieren Sie sich bitte bei den Prüfungsstellen selbst über Termine, Anmeldefristen, Voraussetzungen usw. Unter Umständen werden nicht alle aufgeführten Sprachen in jedem Jahr angeboten.
Eine Übersicht zu den Staatlichen Prüfungsstellen sowie den dort angebotenen Sprachen für das Schuljahr 2025/26 ist auf der KMK-Website zu finden (Stand November 2025).
Baden-Württemberg
Karlsruhe
Sprachen:
Englisch, Französisch, Hindi1, Punjabi1, Spanisch, Urdu1
1 wird nicht in jedem Jahr geprüft
Infos unter:
Bayern
München
Sprachen:
Arabisch1, Chinesisch1, Dänisch1 (zurzeit nur Übers.), Englisch, Estnisch1, Finnisch1, Französisch, Italienisch, Kroatisch1, Niederländisch1, Russisch, Spanisch, Türkisch1
1 wird nicht in jedem Jahr geprüft
Berlin
Sprachen:
Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Estnisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Lettisch, Litauisch, Neugriechisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch
Hinweis: Zurzeit werden nur Prüfungen für Übersetzer/-innen durchgeführt.
Infos unter:
Hessen
Darmstadt
Sprachen:
Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Englisch, Französisch, Georgisch, Hebräisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurmanci, Litauisch, Mazedonisch, Neugriechisch, Paschto, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Sorani, Spanisch, Thai, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch1, Deutsche Gebärdensprache
1 wird nicht in jedem Jahr geprüft
Hinweis:
In seltenen Sprachen, für die es in Deutschland keine Staatliche Prüfung gibt, kann ein Überprüfungsverfahren durchgeführt werden. Das Verfahren dient der Feststellung der fachlichen und sprachlichen Eignung. Die Bescheinigung des Überprüfungsverfahrens verliert ihre Gültigkeit, sobald in Deutschland eine Staatliche Prüfung für die jeweilige Sprache eingerichtet wird.
Infos unter:
Mecklenburg-Vorpommern
Rostock
Sprachen:
Englisch, Finnisch, Französisch, Norwegisch, Polnisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch
Saarland
Saarbrücken
Sprachen:
Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Türkisch1
1 wird nicht in jedem Jahr geprüft
Infos unter:
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Hinweis: zweiter Punkt von unten
Sachsen
Leipzig
Sprachen:
Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch
Sachsen-Anhalt
Halle
Nur Durchführung von Feststellungsverfahren der fachlichen Eignung
Infos unter:
Hinweis:
Die obenstehende Übersicht wurde gründlich recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt (Stand Januar 2026). Für die Aktualität und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.