BDÜ begrüßt Gesetzesvorhaben zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts

BMJ-Referentenentwurf benennt explizit Bedeutung qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer / wichtige Rolle für Stärkung der Opferrechte, faire Verfahren und internationale Berichterstattung / BDÜ weist in Stellungnahme auf zu berücksichtigende Besonderheiten für die Sprachübertragung hin

Pünktlich zur Abgabefrist am 25. August 2023 hat der BDÜ eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) eingereicht. Ziel des Gesetzes ist es, Strafbarkeitslücken zu schließen, Opferrechte zu stärken und die Breitenwirksamkeit des Völkerstrafrechts zu verbessern.

Der BDÜ befürwortet ausdrücklich die detailliert dargelegten Inhalte des Gesetzentwurfs sowie die geplante schnelle Einführung des Gesetzes. Ganz besonders begrüßt der Verband, dass die Bedeutung von Dolmetscher/-innen bzw. Übersetzer/-innen sowie deren Vergütung gemäß JVEG im Gesetzentwurf explizit benannt werden. Neben den Verhandlungen leisten qualifizierte Sprachmittler auch bei der Übersetzung von Urteilen sowie der erforderlichen Unterlagen vor, während und nach Prozessen, bei der psychosozialen Prozessbegleitung sowie für die Berichterstattung durch Medienvertreter einen wesentlichen Beitrag zur Rechtssicherheit, zur effektiven Durchführung von Hauptverhandlungen, zur Stärkung der Opferrechte und zur Gewährleistung fairer Verfahren. In seiner Stellungnahme geht der BDÜ auf die Besonderheiten ein, die im Allgemeinen und im Einzelnen, d. h. in den im Gesetz genannten Bereichen, bei einer Beteiligung von Dolmetschern und Übersetzern berücksichtigt werden sollten.

Dabei legt der Verband das Augenmerk insbesondere auf die allgemeinen Grundsätze der Bestellung/Ladung bzw. Beauftragung und angemessene Möglichkeiten der Vorbereitung, auf die technischen Bedingungen für die Verdolmetschung unter Einhaltung der einschlägigen Normen, auf die Implikationen bei einer möglichen Audio-/Videoaufzeichnung bzw. einer Nutzung der Verdolmetschung durch Medienvertreter, auf die Übersetzung von Verfahrensdokumenten und Urteilen sowie auf die Sprachmittlung im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung.

Die Berücksichtigung dieser Punkte im geplanten Gesetz trägt wesentlich zur Gewährleistung von fairen Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie zur im Entwurf genannten Erreichung der Zielvorgabe 16.1 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei.

Weiterführende Informationen:

Referentenentwurf des BMJ zum geplanten Gesetz (17.07.2023)

Stellungnahme des BDÜ zum Referentenentwurf (25.08.2023)

Weitere Informationen des BMJ zum Gesetzesvorhaben


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