Wer einen Zuschuss zur Existenzgründung z.B. bei der Agentur für Arbeit beantragen möchte, braucht dazu die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der geplanten Gründung. Als Berufsverband unterstützen wir Dolmetscher und Übersetzer bei der Beantragung von Fördermitteln und erteilen die erforderlichen Stellungnahmen.
Wo ist eine solche Stellungnahme zu beantragen?
Wie läuft die Beratung ab?
- Sie informieren sich vorab über die Anforderungen an einen tragfähigen Businessplan.
- Sie reichen Ihren Entwurf mit der Bitte um Stellungnahme ein.
- Wir prüfen Ihre Unterlagen und beraten Sie. Ist Ihr Konzept grundsätzlich tragfähig, schlagen wir ggf. empfehlenswerte Änderungen vor und optimieren es mit Ihnen gemeinsam.
- Abschließend erhalten Sie die Stellungnahme zur Vorlage bei der entsprechenden Stelle.
Wichtig
Bitte beachten Sie, dass der BDÜ auch bei Stellungnahmen für Nichtmitglieder die in unserer Aufnahmeordnung verankerten Qualifikationskriterien für Dolmetscher und Übersetzer der Entscheidung über die fachliche Eignung zugrunde legt.