Übergangsfrist verlängert: Allgemeine Beeidigungen für Gerichtsdolmetscher nach Landesrecht noch bis 31.12.2027 gültig / GDolmG auf Gebärdensprachdolmetscher erweitert / Vom BDÜ geforderte Anerkennung einschlägiger Hochschulabschlüsse als alternative Beeidigungsvoraussetzung nicht aufgegriffen [mehr]