Gerichtsdolmetschergesetz

Informationen und Positionen des BDÜ zum GDolmG


Voraussetzung für eine allgemeine Beeidigung nach GDolmG ist in allen Bundesländern die Staatliche oder eine staatliche anerkannte Prüfung im Dolmetschen. Da dies bei der Umsetzung in den Bundesländern zu sehr unterschiedlichen Auslegungen geführt hat, was der mit dem GDolmG angestrebten Harmonisierung entgegenläuft, fordert der BDÜ in zwei Papieren zum einen die Optimierung der Prüfungs- und Anerkennungsstrukturen und zum anderen die Überarbeitung der entsprechenden Prüfungsordnungen.

Zu den Forderungspapieren

Zur Meldung vom 19.10.2023

Die Entwicklungen um eine mögliche Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG wurden und werden sowohl im Bundesvorstand des BDÜ als auch in den Mitgliedsverbänden – und dort insbesondere von den Referenten der §§-Ressorts – mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Nach intensiven Diskussionen und Beratungen sind der Bundesvorstand sowie die Vertreterinnen und Vertreter der daran beteiligten BDÜ-Mitgliedsverbände zu dem Schluss gekommen, von Verbandsseite das Bestreben nicht aktiv zu unterstützen.

Warum – und was tut der BDÜ stattdessen?

Der BDÜ setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine Harmonisierung der Beeidigungsvorgaben in der Bundesrepublik ein. Deshalb begrüßt der BDÜ grundsätzlich das GDolmG, mit dem dazu bundesweit einheitlich hohe Standards geschaffen werden sollen – auch wenn es in der Umsetzung an verschiedenen Stellen Nachbesserungsbedarf gibt.

Eine Verfassungsbeschwerde sieht der BDÜ hierzu nicht als Mittel der Wahl. Eine solche Beschwerde ist ein langwieriges, ggf. mehrjähriges Verfahren, und die Erfolgsaussichten sind grundsätzlich vage. Auch teilt der BDÜ bereits die Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nicht. Nicht zuletzt erscheint es fraglich, ob vor dem Hintergrund der verlängerten Übergangsfrist für die Gültigkeit der bisherigen Beeidigungen nach Landesrecht (bis Ende 2026) im erforderlichen Zeitraum für das Einreichen der Beschwerde (bis Ende 2023) überhaupt die Grundlage für eine Beschwerdeführung gegeben sein wird.

Deshalb möchte der BDÜ weder Energie noch Ressourcen in einem Verfahren mit so vagem Ausgang in einer fernen Zukunft binden.

Er setzt dagegen auf die Fortführung der bereits mit erkennbaren Erfolgen begonnenen, kooperativen Gespräche mit den Entscheidungsträgern in Bund und Ländern - JETZT:
- um die Kritikpunkte (u. a. zusammengefasst in verschiedenen Positionspapieren des Verbands) konstruktiv gemeinsam mit den Verantwortlichen anzugehen,
- um zeitnah mit den Zuständigen die Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein qualitativ hochwertiges Gerichtsdolmetschen gesetzlich sicher verankern und
- um eine Infrastruktur zu fördern, die den Leistungserbringern berufliche Chancen und Perspektiven sichert.

Detaillierte Ausführungen zu den Überlegungen hinter dieser Entscheidung finden BDÜ-Mitglieder im internen Forum MeinBDÜ. Darüber hinaus stehen ihnen auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in ihrem Landesverband bei Fragen zur Verfügung.

Nach Einwänden bzgl. einiger wichtiger Punkte seitens des BDÜ e.V. wie auch der Justizministerkonferenz der Länder – insbesondere zur Übergangsfrist bis zum Auslaufen der derzeitigen allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern nach Landesrecht – wurden entsprechende Änderungen am GDolmG am 7. Oktober vom Bundestag verabschiedet. Die Übergangsfrist wurde damit über das ursprünglich angesetzte Datum (12.12.2024) hinaus bis zum 31.12.2026 verlängert.

Zur Meldung vom 26.08.2022

Zur Meldung vom 03.06.2022

Der BDÜ sieht die im Rahmen der Umsetzung des am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden GDolmG in Landesrecht geplanten Sonderregelungen für Gebärdensprachdolmetscher (GSD) kritisch. Die Deutsche Gebärdensprache ist eine anerkannte, vollwertige Sprache. Eine Abgrenzung zum Dolmetschen zwischen Lautsprachen widerspricht den Qualitätszielen des GDolmG.

Zum Positionspapier

Zur Meldung vom 21.07.2022

Zur Meldung vom 03.06.2022

Das Positionspapier fokussiert auf 6 Ansatzpunkte für erforderliche Konkretisierungen im Gerichtsdolmetschergesetz vor Inkrafttreten am 1. Januar 2023.

Zum Positionspapier

Zur Meldung vom 09.03.2022

Stellungnahme (2019) des BDÜ zum Referentenentwurf eines bundesweiten Gerichtsdolmetschergesetzes (im Rahmen der Modernisierung des Strafverfahrens), das eine vom Verband seit Langem geforderte Harmonisierung im Beeidigungsverfahren vorsieht. Die Stellungnahme geht neben allgemeinen Empfehlungen zum Geltungsbereich, zur vorrangigen bzw. persönlichen Hinzuziehung und zur Übergangsfrist sehr ausführlich auf eine Vielzahl von Punkten im sogenannten Paragraphenteil ein.

Zur Stellungnahme

Zur Meldung vom 14.10.2019

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