Die Entwicklungen um eine mögliche Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG wurden und werden sowohl im Bundesvorstand des BDÜ als auch in den Mitgliedsverbänden – und dort insbesondere von den Referenten der §§-Ressorts – mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Nach intensiven Diskussionen und Beratungen sind der Bundesvorstand sowie die Vertreterinnen und Vertreter der daran beteiligten BDÜ-Mitgliedsverbände zu dem Schluss gekommen, von Verbandsseite das Bestreben nicht aktiv zu unterstützen.
Warum – und was tut der BDÜ stattdessen?
Der BDÜ setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine Harmonisierung der Beeidigungsvorgaben in der Bundesrepublik ein. Deshalb begrüßt der BDÜ grundsätzlich das GDolmG, mit dem dazu bundesweit einheitlich hohe Standards geschaffen werden sollen – auch wenn es in der Umsetzung an verschiedenen Stellen Nachbesserungsbedarf gibt.
Eine Verfassungsbeschwerde sieht der BDÜ hierzu nicht als Mittel der Wahl. Eine solche Beschwerde ist ein langwieriges, ggf. mehrjähriges Verfahren, und die Erfolgsaussichten sind grundsätzlich vage. Auch teilt der BDÜ bereits die Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nicht. Nicht zuletzt erscheint es fraglich, ob vor dem Hintergrund der verlängerten Übergangsfrist für die Gültigkeit der bisherigen Beeidigungen nach Landesrecht (bis Ende 2026) im erforderlichen Zeitraum für das Einreichen der Beschwerde (bis Ende 2023) überhaupt die Grundlage für eine Beschwerdeführung gegeben sein wird.
Deshalb möchte der BDÜ weder Energie noch Ressourcen in einem Verfahren mit so vagem Ausgang in einer fernen Zukunft binden.
Er setzt dagegen auf die Fortführung der bereits mit erkennbaren Erfolgen begonnenen, kooperativen Gespräche mit den Entscheidungsträgern in Bund und Ländern - JETZT:
- um die Kritikpunkte (u. a. zusammengefasst in verschiedenen Positionspapieren des Verbands) konstruktiv gemeinsam mit den Verantwortlichen anzugehen,
- um zeitnah mit den Zuständigen die Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein qualitativ hochwertiges Gerichtsdolmetschen gesetzlich sicher verankern und
- um eine Infrastruktur zu fördern, die den Leistungserbringern berufliche Chancen und Perspektiven sichert.
Detaillierte Ausführungen zu den Überlegungen hinter dieser Entscheidung finden BDÜ-Mitglieder im internen Forum MeinBDÜ. Darüber hinaus stehen ihnen auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in ihrem Landesverband bei Fragen zur Verfügung.