BDÜ enttäuscht über Regierungsentwurf des Integrationsgesetzes

Für die Integration von Flüchtlingen ist die Verständigung immens wichtig. Ein für alle Seiten rechtssicheres Verfahren entscheidet über die Zukunft der Zuflucht suchenden Menschen. In dem von der Bundesregierung am 25.05.2016 verabschiedeten Entwurf eines Integrationsgesetzes fehlt nun jedoch die noch im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern vom 29.04.2016 enthaltene klare Regelung zur Übernahme der Kosten für Dolmetscher- und Übersetzungsdienste durch die jeweiligen Leistungsträger. Damit wird die Chance verpasst, die entsprechenden Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Außerdem sollten nach Ansicht des BDÜ in dem Integrationsgesetz unbedingt Mindestanforderungen hinsichtlich der Qualifizierung der heranzuziehenden Dolmetscher und Übersetzer formuliert werden.

Der diesbezüglich aktualisierte Kommentar des BDÜ zum Integrationsgesetzentwurf kann in den Positionspapieren nachgelesen werden.


Dolmetscher Übersetzer

Qualifizierte Sprachexperten für mehr als 80 Sprachen und viele Fachgebiete

Seminar-
Angebot

Fachliche und unternehmerische Qualifikation überall in Deutschland

nach oben

mybdue twitter facebook linkedin youtube
×