Neben der Empfehlung zu den an die eingesetzten Sprachdienstleister gestellten Mindestanforderungen hat der BDÜ noch weitere formuliert. Beispielsweise sollten bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder in Verfahren, die in die Grundrechte der Berechtigten eingreifen, allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Dolmetscher und Übersetzer beauftragt werden.
Die Stellungnahme mit dem Angebot zu Konsultationsgesprächen kann in den Positionspapieren des BDÜ nachgelesen werden.
Die entsprechende Medieninformation erläutert die Probleme, die aufgrund des Einsatzes von Laiensprachmittlern häufig entstehen, und die diesbezüglich in der Stellungnahme aufgeführten Empfehlungen des BDÜ.