BDÜ legt Stellungnahme zum Entwurf des geplanten Gerichtsdolmetschergesetzes vor

Wichtiger Schritt zur durch den Verband seit Langem geforderten Harmonisierung im Beeidigungsverfahren

Termingerecht zum 7. Oktober hat der BDÜ seine Stellungnahme zum Entwurf des geplanten Gerichtsdolmetschergesetzes bei den verantwortlichen Stellen in Berlin eingereicht. Die Regelungen sind Teil des Referentenentwurfs für ein neues Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, der im August vorgelegt wurde. Die Stellungnahme des BDÜ umfasst 8 Seiten und geht neben allgemeinen Empfehlungen zum Geltungsbereich, zur vorrangigen bzw. persönlichen Hinzuziehung und zur Übergangsfrist sehr ausführlich auf eine Vielzahl von Punkten im sog. Paragraphenteil, u. a. auch die Problematik der audiovisuellen Aufzeichnung von Verfahren, ein.

Dr. Thurid Chapman, zuständige BDÜ-Vizepräsidentin: „Nachdem wir vor nunmehr sechs Jahren unsere Initiative zur Harmonisierung der Beeidigungsvoraussetzungen gestartet haben, konnten wir mit langem Atem und dank der Unterstützung unserer Politikberater vom Büro Dr. Koch erreichen, dass unsere Anliegen im Sinne der vielen in diesem Bereich tätigen BDÜ-Mitglieder mit in das Gesetzgebungsverfahren einfließen. Darüber freuen wir uns sehr. Wir sehen aber noch einigen Nachbesserungsbedarf und haben daher selbstverständlich die Gelegenheit wahrgenommen, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen und die aus unserer Sicht als Fachverband wichtigen Aspekte noch einmal zu verdeutlichen.“

Bereits seit Jahren setzt sich der BDÜ intensiv für eine bundesweite Harmonisierung der Beeidigungsvorgaben für Dolmetscher ein. Neben regelmäßigen Gesprächen auf Bundesebene, so beispielsweise im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), hatte der Verband mit Unterstützung des Politikberaters Dr. Hubert Koch in den vergangenen Jahren mehrfach auch bei Verantwortlichen in mehreren Bundesländern vorgesprochen, um auf die Problematik und Konsequenzen der – derzeit in der Verantwortung der Länder liegenden – unterschiedlichen Beeidigungsstandards für Dolmetscher bei Gericht hinzuweisen.

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