BDÜ nimmt Stellung zur Ausschreibung „Sprach- und Kulturmittler“ (SKM) in der Justiz Nordrhein-Westfalen

Rechtsberatung muss Aufgabe der entsprechenden Fachberufe bleiben und qualifizierte Verdolmetschung getrennt davon sichergestellt werden

Mit einer Ausschreibung hat das nordrhein-westfälische Justizministerium ein Pilotprojekt angestoßen, das darauf ausgelegt ist, in zahlreichen Anwendungsfällen sogenannte Sprach- und Kulturmittler zur Beratung bei Gerichten und Behörden einzusetzen. Dies sieht der BDÜ mit großer Sorge und völligem Unverständnis, da hierdurch eine intransparente Vermischung von Sprachmittlung (Dolmetschen) und Rechtsberatung in einer Person stattfindet.

In dem gemeinsam vom Landesverband Nordrhein-Westfalen mit dem BDÜ-Bundesvorstand erarbeiteten Positionspapier wird ausführlich begründet, weshalb dies eine große Gefahr für alle Beteiligten darstellt. Abgesehen davon, dass damit geltende Gesetzgebung des Landes, des Bundes und der EU für faire Verfahren unterlaufen würde, sind auch weitere Punkte der Ausschreibung hinsichtlich Qualitätskriterien wie z. B. die erforderliche Sprachkompetenz äußerst kritisch zu sehen.


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