Besser schützen: BDÜ fordert Abschaffung des Kinderdolmetschens

In seinem soeben veröffentlichten Positionspapier bezieht der BDÜ klar Stellung zum sowohl rechtlich als auch ethisch bedenklichen Einsatz von Kinderdolmetschern. Aus einem Notbehelf heraus hat sich diese Praxis über Jahrzehnte der Migration und Flucht inzwischen institutionalisiert. Da Strukturen für die Bestellung von qualifizierten, angemessen vergüteten Dolmetschern fehlen und da Kinder und Jugendliche die Alltagssprache in einem neuen Land meist schneller erlernen als ihre Eltern, müssen sie oft in unterschiedlichsten, auch rechtlich und/oder medizinisch relevanten Gesprächen für ihre Angehörigen dolmetschen – damit werden sie in aller Regel nicht nur inhaltlich, sprachlich und situativ überfordert, sondern meist auch in ihrer dem Alter entsprechenden Entwicklung beeinträchtigt.

Abgesehen davon, dass durch eine fehlerhafte Verdolmetschung einer ohnehin nur lückenhaften Kommunikation (z. B bei schwierigen oder schambehafteten Themen) den Angehörigen selbst wichtige Menschenrechte verwehrt werden, steht diese Praxis in mehrerlei Hinsicht der UN-Kinderrechtskonvention entgegen, zu deren Einhaltung sich Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet hat.

Der BDÜ fordert daher den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen und ein Ende des Einsatzes von Kinderdolmetschern. Mehr dazu im Positionspapier.


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