Verband nimmt Stellung zum sogenannten Remote Interpreting im Gemein- und Gesundheitswesen
Im Zuge von Flucht und Migration ist die Notwendigkeit der Verständigung in anderen als der deutschen Sprache in den letzten Jahren besonders deutlich geworden. Dies betrifft viele mehr oder weniger alltägliche, sowohl für Zugewanderte als auch Geflüchtete bzw. Asylbewerber jedoch oft entscheidende Situationen wie Behörden- oder Arztgespräche, aber auch Beratungsgespräche in Kitas und Schulen oder in anderen öffentlichen Institutionen. Dabei wird bilateral konsekutiv (zeitversetzt) gedolmetscht.
Der Bedarf an solchen Dolmetschleistungen insbesondere für in Deutschland wenig verbreitete Sprachen hat infolgedessen merklich zugenommen und da dafür nicht immer Dolmetscherinnen und Dolmetscher im näheren Umkreis zur Verfügung stehen, wird vermehrt auf das sogenannte Remote Interpreting, also das Telefon- bzw. Videodolmetschen, zurückgegriffen. Die technische Weiterentwicklung entsprechender Plattformen wie auch der maschinellen Übersetzung lässt vieles möglich erscheinen, birgt aber aus Expertensicht auch einige Hürden und Gefahren. Für welche Settings im sogenannten Community Interpreting solche Dienste geeignet sein können und was es dabei zu beachten gilt, hat der BDÜ in seinem Positionspapier „Zum Telefon- und Videodolmetschen im Gemeinwesen und im Gesundheitswesen“ zusammengestellt.