Gerichtsdolmetschergesetz: BDÜ begrüßt Referentenentwurf, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf

Regelungen zur Beeidigung sollen bundesweit vereinheitlicht werden

Im Mai 2019 legte die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Modernisierung des Strafverfahrens vor; seit gestern (Donnerstag, 8. August) liegt nun der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz für ein entsprechendes Gesetz vor. Das Gesetz beinhaltet auch eine bundesweit einheitliche Regelung zur Beeidigung von Dolmetschern für gerichtliche Aufgaben. Mit der Einführung eines solchen bundesweit geltenden Gerichtsdolmetschergesetzes sollen die derzeit in den Ländern unterschiedlich ausgestalteten Standards für die Beeidigung von Gerichtsdolmetschern vereinheitlicht werden. Sowohl die persönlichen als auch die fachlichen Voraussetzungen eines Gerichtsdolmetschers sollen dabei festgelegt werden.

Der Entwurf definiert nun unter anderem Kriterien für nachzuweisende Qualifikationen und sieht eine Befristung der Beeidigung vor. Dr. Thurid Chapman, als Vizepräsidentin im BDÜ-Bundesvorstand zuständig für das Ressort: „Der BDÜ begrüßt die Einführung eines bundesweit geltenden Gerichtsdolmetschergesetzes sowie den Entwurf und insbesondere die Festschreibung von Qualifikationskriterien. Zu verschiedenen Aspekten jedoch fehlen uns entscheidende Aussagen, so beispielsweise zur verpflichtenden Hinzuziehung allgemein beeidigter Dolmetscher bei Gericht. Der BDÜ wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, hier eine Nachbesserung zu erreichen.“ Der BDÜ wird dazu innerhalb der Frist zur Stellungnahme (bis Anfang Oktober) entsprechende Anregungen und Vorschläge einbringen; auch weitere Gespräche mit Politikvertretern stehen auf der Agenda des Verbands.

Der Referentenentwurf ist hier zu finden.


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