GKV-Mindestbeiträge sinken stärker als erwartet

BDÜ macht sich mit weiteren Verbänden für Selbstständige stark

Gemäß dem gestern (18. Oktober) im Bundestag verabschiedeten GKV-Versichertenentlastungsgesetz wird der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige zur Gesetzlichen Krankversicherung ab 1. Januar 2019 von 423 auf 188 Euro pro Monat reduziert. Der BDÜ hatte mit dem Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) und 15 weiteren Verbänden in einer gemeinsamen Stellungnahme die Halbierung der Beiträge gefordert, nun sinken sie sogar um 56 Prozent. Mehr dazu in der VGSD-Meldung.

Dieser Erfolg zeigt, wie wichtig der Schulterschluss mit Verbänden wie dem VGSD bzw. dem Bündnis Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände (bagsv) ist, um die Belange und Interessen der selbstständig und freiberuflich Tätigen in die politische Diskussion und letztlich in die Gesetzgebung einzubringen. Davon zeugen auch zwei weitere vom BDÜ mitgezeichnete Stellungnahmen in jüngster Zeit:

Im Positionspapier zur geplanten Altersvorsorgepflicht für Selbstständige (AV-Pflicht) fordern die Unterzeichner, dass die Umsetzung der Pläne des Gesetzgebers nicht zu einer übermäßigen und im Vergleich zu Angestellten ungerechten Belastung führen darf und dass auch für diejenigen Selbstständigen, die bereits mit bestimmten Rentenprodukten oder anderen Maßnahmen für ihr Alter vorsorgen, Rechtssicherheit herrschen muss.

Auch zum Thema Abmahnmissbrauch positionieren sich mehrere Selbstständigenverbände mit vereinten Kräften: Die Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geht auf die Problematik der Anreize für missbräuchliche Abmahnungen ein, befürwortet grundsätzlich die Gesetzesinitiative, um dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, und kommentiert ausführlich die dafür vorgesehenen Maßnahmen.


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